Laut Angaben der Zeitung "Sunday Nation": umstrittene Präsidentenwahl überprüfen - Bemühungen um Vermittlung in innenpolitischer Krise
Redaktion
,
Nairobi - Die kenianische Wahlkommission geht nach Informationen der Zeitung "Sunday Nation" in der kommenden Woche vor Gericht, um die umstrittene Präsidentenwahl überprüfen zu lassen. Die Stimmzettel würden rund um die Uhr von der Polizei bewacht, sagte der stellvertretende Kommissionsvorsitzende Kihara Muttu gegenüber der Zeitung. Ein anderes Mitglied der Kommission bestätigte dem Blatt, beim Obersten Gericht Kenias solle eine Untersuchungskommission beantragt werden. Unterdessen wurden die Bemühungen um eine Vermittlung in dem Machtkonflikt in Kenia auch am Sonntag fortgesetzt.
Die Wahlkommission hatte Amtsinhaber Mwai Kibaki am vergangenen Sonntag zum Sieger der Präsidentenwahlen erklärt. Mehrere Mitglieder der Kommission gaben danach an, sie seien politischem Druck ausgesetzt gewesen. Internationale Beobachter zweifelten an der korrekten Stimmenauszählung. Oppositionskandidat Raila Odinga spricht von Wahlbetrug und fordert Neuwahlen.
250.000 Menschen auf der Flucht
Seit den Wahlen wird Kenia von blutiger Gewalt erschüttert. Vor allem im zentralkenianischen Rift Valley und in den Provinzen im Westen sind rund 250.000 Menschen auf der Flucht, mehr als 350 kamen bisher durch politische Gewalt ums Leben.
Kibaki hatte sich am Samstag zur Bildung einer Regierung der nationalen Einheit bereiterklärt. Die US-Diplomatin Jendayi Frazer setzte am Sonntag Gespräche mit Kibaki und Odinga fort, um eine friedliche Lösung der Krise zu suchen. (APA/dpa)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.