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Justin Gatlin hat noch ein Ass im Ärmel.

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Boston/New York - Justin Gatlin will seine vierjährige Dopingsperre anfechten. Das gab der Anwalt des 100-Meter-Olympiasiegers, John Collins, am Mittwoch bekannt. Gatlin will eine Reduzierung der Sperre auf zwei Jahre erwirken, um bei den Olympischen Spielen in Peking seinen Titel verteidigen zu können. "Wir werden verschiedene Sachen auf einmal einreichen müssen", erklärte Collins.

Noch ist jedoch unklar, ob Gatlin vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne oder ein US-Gericht ziehen wird. Am 1. Jänner hatte ein amerikanisches Schiedsgericht mit 2:1 Stimmen entschieden, die ursprünglich bis zum 24. Juli 2014 verhängte Dopingsperre gegen den 25-Jährigen zu halbieren. Somit wäre Gatlin ab 25. Mai 2010 startberechtigt.

Behandlung gegen Aufmerksamkeitsstörung

Nach Aussage der Juristen bestehe jedoch durchaus Hoffnung, dass der Amerikaner in Peking dabei sein könne. Dazu müsse jedoch bewiesen werden, dass Gatlin bei seinem ersten Dopingvergehen im Jahr 2001 keinen Fehler gemacht habe. Damals wurde er bei den US-Junioren-Meisterschaften positiv auf Amphetamine getestet und für zwei Jahre gesperrt. Gatlin konnte jedoch nachweisen, dass der positive Befund das Ergebnis einer Behandlung mit Medikamenten gegen seine von Geburt an vorhandene Aufmerksamkeitsstörung war. Der Leichtathletik-Weltverband (IAAF) verkürzte daraufhin die Sperre auf zwölf Monate, erwähnte aber nie, dass Gatlin keine Fehler gemacht habe.

"Diese Strafe war eine Diskriminierung von Menschen mit Körperbehinderungen", sagte Christopher Campbell, der sich bei der Abstimmung des Schiedsgerichtes für eine Reduzierung der Sperre auf zwei Jahre ausgesprochen und gegen den vierjährigen Ausschluss votiert hatte. Die ursprünglich bis 2014 vorgesehene Sperre bezieht sich auf Gatlins positiven Test bei einem Staffelrennen am 22. April 2006 in Kansas, als der Sprinter des Testosteron-Dopings überführt wurde und somit als Wiederholungstäter galt.

Marion Jones hofft auf Bewährung

Die des Dopings überführte ehemalige US-Sprinterin Marion Jones hat indes in einem Schreiben an ein US-Gericht um mildernde Umstände bei ihrer Verhandlung am 11. Jänner gebeten. Das gaben die Anwälte der 32-Jährigen bekannt. In dem Brief, den Jones' Anwälte am Silvesterabend bei der Justiz einreichten, bittet die Verteidigung um eine Haftstrafe auf Bewährung für den früheren Sprintstar. Der einst schnellsten Frau der Welt drohen wegen Falschaussage bis zu sechs Monate Gefängnis.

"Sie ist von der amerikanischen Heldin zur nationalen Schande abgestürzt", heißt es in dem Gesuch. Der öffentliche Hohn einer Nation, die sie einst verehrt hat, und ihr tiefer Fall seien bereits harte Strafen gewesen. Jones habe ihre Goldmedaillen, ihren Wohlstand und ihren öffentlichen Ruf verloren, begründeten die Rechtsanwälte den Antrag.

Jones hatte am 5. Oktober vor einem Gericht in New York zugegeben, gegenüber Untersuchungsbehörden gelogen zu haben und widersprach ihren Aussagen, die sie bei einer Anhörung vom November 2003 gemacht hatte. Damals wurde sie im Zuge des BALCO-Skandals befragt - und hatte jeglichen Dopingmissbrauch vehement bestritten.

Sowohl die IAAF als auch das Internationale Olympische Komitee (IOC) haben Jones nach ihrem Dopinggeständnis aus den Siegerlisten gestrichen. Ihre 2000 in Sydney gewonnenen fünf Olympia-Medaillen, darunter drei goldene, hat sie bereits zurückgegeben.(APA/dpa)