Nach einem Bericht
heise-onlines
zufolge, dürfen österreichische Unternehmer noch bis zum Ende des Jahres 2008 "Rechnungen per Fax versenden, die den Empfänger zum Vorsteuerabzug berechtigen".
Verschoben
Die Frist wurde mittlerweile schon zum zweiten Mal verlängert, nachdem ursprünglich ab 2006 nur noch Faxe mit elektronischer Signatur hätten zugelassen werden sollen. Die mangelnde Verbreitung entsprechender Geräte hob die Regelung allerdings wieder auf.
Geht nicht
Rechnungen per Email ohne elektronische Signatur zu senden, ist indes übrigens erlasswidrig. Genauso ist es unzulässig "unsignierte PDF-Dokumente auszudrucken und abzulegen", schreibt heise-online auf Anfrage beim Finanzministerium. (red)