"Leben in Würde"
Dem Behindertenanwalt geht es vor allem darum, eine bundesweit einheitliche Regelung zu finden. Lediglich was die Höhe einer derartigen Grundversorgung durch die öffentliche Hand betrifft, wollte sich Haupt nicht festlegen. Zumindest müsse die Summe "deutlich mehr" als jene der Sozialhilfe betragen und ein "Leben in Würde und Selbstständigkeit ermöglichen".
Derzeit können Eltern eines nicht behinderten Kindes davon ausgehen, dass ihre Unterhaltungsverpflichtung spätestens mit der Vollendung des 27. Lebensjahres ihres Kindes endet. Eltern eines behinderten Kindes bleibt die Unterhaltspflicht "mangels Eintritts der Selbsterhaltungsfähigkeit" bis an dessen Lebensende in vollem Umfang erhalten.
Amnestie verlängern
In der Pflegedebatte tritt Haupt neben der Valorisierung des Pflegegeldes auch "vehement" für eine Verlängerung der Amnestie in Bezug auf die Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung ein. Er forderte von den Verantwortlichen "eine für die Betroffenen zufriedenstellende und einheitlich bundesweite Regelung. Was die neuen Bestimmungen betrifft, sprach Haupt von Verunsicherung in der Bevölkerung, viele würden sich an die Behindertenanwaltschaft wenden.
Haupt forderte auch, die Begünstigteneigenschaft - also die Meldung als Mensch mit Behinderung vor dem Arbeitgeber - auf Wunsch des Betroffenen wieder aufheben zu lassen. In manchen Fällen sei es dadurch zu Nachteilen bei der Arbeitssuche gekommen. Für Haupt ist es wünschenswert, wenn das Arbeitsrecht dahingehend geändert wird, dass während der Probezeit die Eigenschaft als "begünstigter Behinderter" dem Arbeitgeber nicht gemeldet werden müsste, umso eine faire Einarbeitungschance zu bekommen.