Prinzipiell heißt Thailand Arbeitnehmer, Dauerurlauber und Firmengründer aus der westlichen Welt willkommen. Der "Foreign Business Act" regelt, unter welchen Bedingungen Ausländer in Thailand Unternehmen gründen dürfen. Bei Firmengründungen wird empfohlen, den Weg über "das Board of Investments" des Industrieministeriums zu gehen. Maximal 49 Prozent der Anteile an einem thailändischen Unternehmen dürfen Ausländer halten (Ausnahmen bei besonders hohem Investitionsvolumen). Mit einer thailändischen Beteiligung von mindestens 51 Prozent am Gesellschaftskapital wird das Unternehmen allerdings als inländische Firma geführt und kann wie jede andere lokale Unternehmung agieren. Die meisten Unternehmen von Ausländern werden als "Thai Company Limited" gegründet.Es gibt zahlreiche Bereiche, in denen Ausländer nicht oder nur mit Beschränkungen tätig werden dürfen: Der Thailand-Fachreport 2007 der Wirtschaftskammer Österreich (Außenwirtschaft) listet exemplarisch auf: Ausländer dürfen nicht im Medienbereich tätig werden, keine Reis- und Feldfrüchte anbauen oder Viehzucht und Fischerei betreiben. (aw, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 27.12.2007)