Das umstrittene Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung und zur Telekommunikationsüberwachung in
Deutschland kann in Kraft treten. Ein Sprecher des
Bundespräsidialamts sagte am Mittwoch auf Anfrage in Berlin, der
deutsche Bundespräsident Horst Köhler habe das Gesetz ausgefertigt.
Zuvor habe das Staatsoberhaupt die Vorlage "intensiv geprüft". Dabei
seien "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken"
festgestellt worden, die den Präsidenten an einer Unterzeichnung der
Vorlage gehindert hätten.
Sechs Monate
Das Gesetz sieht die Speicherung der Telefon- und
Internetverbindungsdaten für sechs Monate vor. Eine
Telefonüberwachung kann künftig bei dem Verdacht auf eine schwere
Straftat angeordnet werden. Deswegen werfen Ärzte und Journalisten
der deutschen Bundesregierung hier eine Einschränkung ihres Schutzes
als Berufsgeheimnisträger vor. Gegen das Gesetz wurden bereits
mehrere Verfassungsbeschwerden angekündigt.
Menschenrecht
Auch in Österreich ist in Durchführung einer entsprechenden
EU-Richtlinie der Beschluss eines Gesetzes zur Vorratsspeicherung von
Internet- und Telefonverbindungsdaten für sechs Monate geplant. Zu
den Kritikern der Maßnahme zählt neben Telekomunternehmern und
Datenschützern auch Verfassungsgerichtshofspräsident Karl Korinek. Er
regte an, vor einer Umsetzung in österreichisches Recht solle der
Europäische Gerichtshof (EuGH) prüfen, ob die in der EU-Richtlinie
vorgesehenen Maßnahmen das Menschenrecht auf Privatheit verletzen.(APA/AFP/AP)