Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und zur Telekommunikationsüberwachung in Deutschland kann in Kraft treten. Ein Sprecher des Bundespräsidialamts sagte am Mittwoch auf Anfrage in Berlin, der deutsche Bundespräsident Horst Köhler habe das Gesetz ausgefertigt. Zuvor habe das Staatsoberhaupt die Vorlage "intensiv geprüft". Dabei seien "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken" festgestellt worden, die den Präsidenten an einer Unterzeichnung der Vorlage gehindert hätten.

Sechs Monate

Das Gesetz sieht die Speicherung der Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate vor. Eine Telefonüberwachung kann künftig bei dem Verdacht auf eine schwere Straftat angeordnet werden. Deswegen werfen Ärzte und Journalisten der deutschen Bundesregierung hier eine Einschränkung ihres Schutzes als Berufsgeheimnisträger vor. Gegen das Gesetz wurden bereits mehrere Verfassungsbeschwerden angekündigt.

Menschenrecht

Auch in Österreich ist in Durchführung einer entsprechenden EU-Richtlinie der Beschluss eines Gesetzes zur Vorratsspeicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten für sechs Monate geplant. Zu den Kritikern der Maßnahme zählt neben Telekomunternehmern und Datenschützern auch Verfassungsgerichtshofspräsident Karl Korinek. Er regte an, vor einer Umsetzung in österreichisches Recht solle der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüfen, ob die in der EU-Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen das Menschenrecht auf Privatheit verletzen.(APA/AFP/AP)