Wien – Dass am Heiligen Abend die Weihnachtsmänner und Christkindln bis 22 Uhr alle in die Kälte laufen müssen, um Parkscheine zu wechseln und sich einen neuen Parkplatz zu suchen, hält der ÖAMTC für eine untragbare Situation. Gerade dieses Familienfest, zu dem oft auch Freunde und Verwandte aus den Bundesländern anreisen, sollte ungestört bleiben.

Daher fordert der Club, dass die Kontrollen der Kurzparkzonen zu Weihnachten (24. Dezember) unbedingt ausgesetzt werden sollen. Auch zu Silvester (31. Dezember) sollen keine "Park-Sheriffs" unterwegs sein. Die Kassen der Stadt, die seit Erhöhung der Parkscheingebühren und der zeitlichen Ausweitung der flächendeckenden Kurzparkzonen prall gefüllt sind, werden die Ausfälle von zwei Tagen verkraften können. Ähnlich der ARBÖ: "Die Stadtverwaltung soll ein Einsehen haben", so Sprecherin Lydia Ninz.

Schicker: Generalamnestie nicht möglich

"Die Überwachungsorgane werden wie jedes Jahr üblich zum 24. und 31. Dezember die Besonderheit dieser Tage berücksichtigen", erklärte Verkehrsstadtrat Rudolf Schicker (SPÖ). Eine "Generalamnestie" könne es aber nicht geben. Die beiden Tage sind Werktage, und da es um eine gültige Verordnung gehe, sei eine "Generalamnestie" aus gesetzlichen Gründen nicht möglich, argumentierte Schicker.

Parkscheine müssen nachgelegt werden

Wer zu Weihnachten und Silvester die Parkzeiten in Wiens Kurzparkzonen ein wenig überzieht, kann sich Hoffnung auf kulante "Parksheriffs" machen. Dem Vernehmen nach wird ein Auge zugedrückt, sollte etwa der Parkschein um einige Minuten abgelaufen sein. Sich darauf verlassen und gleich gar keinen Parkschein einlegen, sollte man jedoch auf keinen Fall, rät das Rathaus. Auch im 15. Bezirk bleibt die Kurzparkzone um die Stadthalle an den Feiertagen aufrecht.

Keine Verbesserung für die Bewohner gibt es in den Kurzparkzonenbezirken zwischen 20 und 22 Uhr hat der ÖAMTC beobachtet. Es gibt so gut wie keine freien Parkplätze für Anrainer. Die zeitliche Ausweitung der Kurzparkzonen hat somit keine Verbesserung für die Bewohner der betroffenen Bezirke gebracht. Die Maßnahme sollte daher zurückgenommen werden. (APA)

(red)