Um einen Feiertag mehr
Zugleich gibt sich China auch eine neue Urlaubsregelung. Der Staatsrat billigte dazu eine Feiertags-Verordnung, die vergangenen Sonntag auf der Webseite der Regierung veröffentlicht wurde. Demnach wird es pro Jahr elf statt bislang zehn bezahlte Feiertage für alle Arbeiter und Angestellten geben, die in festen Beschäftigungsverhältnissen stehen. Im Tausch für die Reduzierung des 1.-Mai-Festes von bisher drei auf einen Feiertag wird es für alle in China Beschäftigten drei neue zusätzliche Feiertage geben.
Die nach dem traditionellen Kalender beweglichen Feiertage fallen zum "Qingming-Fest", dem Totengedenktag Anfang April, zum "Duanwu-Fest", dem Drachenboottag im August und zum "Zhongqiu-Fest", dem Mondfesttag im September, an. Die weiteren sieben Feiertage an Silvester, zum Frühlingsfest und zum Nationaltag bleiben unverändert. Sollten einige der Feiertage auf ein Wochenende fallen, müssen sie über freigegebene Werktage ausgeglichen werden.
Urlaubsanspruch
Unabhängig von den elf staatlichen Feiertagen garantiert der Staat allen Arbeitnehmern auch einen vertragsrechtlichen Anspruch auf Jahresurlaub. In einer ebenfalls neuen Zehn-Punkte-Bestimmung legt der Staatsrat in Artikel drei für eine Betriebszugehörigkeit von einem bis zehn Jahre ein Anrecht auf fünf bezahlte Urlaubstage fest. Bei unter 20 Jahren sind es zehn Tage und darüber hinaus 15 Tage.
Wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht nehmen kann, muss ihm der dreifache Lohn gezahlt werden. Der Staatsrat legt fest, dass diese Regelungen auch für Privat- und Familienunternehmen gelten. Vom neuen Kostenschub werden arbeitsintensive Massenhersteller chinesischer Billigwaren wie Textilien, Spielzeug oder Schuhen am stärksten getroffen, vor allem, wenn sie in die USA oder in den Dollarraum exportieren. Sie stehen mit ihren minimalen Margen bereits unter Druck, seit von 2005 an Chinas Währung graduell um elf Prozent gegenüber dem US-Dollar an Wert verloren hat.
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