Das Wiener Straflandesgericht hat am Dienstag Natascha Kampusch eine medienrechtliche Entschädigung in der Höhe von 13.000 Euro zugesprochen. Die Wiener Gratis-Postille "Heute" hatte im vergangenen Juli mehrfach über das Entführungsopfer berichtet, das beim Tanzen in einem angesagten Wiener Innenstadt-Club mit dem Sohn eines ihrer Anwälte fotografiert worden war. Damit wurde Kampuschs höchstpersönlicher Lebensbereich verletzt, stellte nun Richterin Katja Bruzek fest.

"Heute" hatte die Bilder nicht nur veröffentlicht, sondern mit mehr oder weniger geschmackvollen Bemerkungen angereichert ("Ihr neues Glück", "Schöne erste Liebe", "Natascha: Süß ist ihre Liebe"). Für die Richterin bestand kein Zweifel, dass diese Art der Berichterstattung "geeignet war, Natascha Kampusch in der Öffentlichkeit herabzusetzen", wie sie ausführte.

"Aufgrund ihrer Vorgeschichte und der Verbreitung der Fotos" bekam die Klägerin eine der Höhe nach beträchtliche Entschädigung - in derartigen Fällen kann derzeit eine Buße von maximal 20.000 Euro verhängt werden - zugesprochen. "Die Auswirkungen waren wirklich gewaltig. Die Geschichte ist binnen drei Tagen vor der Weltöffentlichkeit ausbereitet worden", hatte Kampuschs Rechtsbeistand Gerald Ganzger zu bedenken gegeben. Neben der "Bild"-Zeitung" hatten die Schweizer "Blick" und die "Daily Mail" unter Heranziehung der Fotos der 19-Jährigen ein Naheverhältnis mit ihrem damaligen Begleiter unterstellt.

Die Gerichtsentscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Rechtsvertreter von "Heute" meldete umgehend Rechtsmittel an. (APA)