Margit Schratzenstaller

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Im Herbst leitete die Kommission die für 2008/09 geplante Halbzeitbewertung der EU-Budgetstrukturen ein, die gleichzeitig mit der Einigung auf den laufenden Finanzrahmen 2007 bis 2013 vereinbart worden war. Aus der ersten Konsultationsrunde erwartet sich die Kommission Anregungen für die strukturelle Überprüfung. Bis zum Frühjahr des kommenden Jahres steht somit neben den Ausgabenprioritäten des EU-Haushalts auch dessen Finanzierung allen interessierten Kreisen zur Diskussion offen.

Der Reformbedarf ist auf beiden Seiten des Haushalts hoch, besonders dringlich aber auf der Einnahmenseite. Während nämlich auf der Ausgabenseite bereits im geltenden Finanzrahmen zumindest leichte Verschiebungen weg von den dominierenden Agrarausgaben hin zu Aufgaben für Forschung und Kohäsion initiiert worden sind, wurde das Finanzierungssystem der EU ein weiteres Mal in seinen Grundstrukturen unverändert gelassen.

Dabei besteht auf der Expertenebene weitgehende Einigkeit über die Defizite des bestehenden Systems. Die EU hat, da sie weder ein Verschuldungsrecht noch eine eigene Steuerhoheit hat, geringe Einnahmenautonomie. Diese hat überdies langfristig deutlich abgenommen hat, die "traditionellen" Eigenmittel verloren an Bedeutung. Diese Zölle - einschließlich Agrarzölle sowie Zuckerabgaben - machten Anfang der Achtzigerjahre noch die Hälfte und Anfang der Neunzigerjahre ein Viertel der EU-Eigenmittel aus. Bis 2013 wird ihr Anteil auf 13 Prozent zurückgehen.

Inzwischen sind nationale Finanzierungsbeiträge der Löwenanteil. Mit etwa drei Viertel wird der Großteil der EU-Einnahmen als für alle Mitgliedsländer einheitlicher Prozentsatz vom jeweiligen Bruttonationaleinkommen erhoben. Der Rest wird durch die Anwendung eines ebenfalls grundsätzlich einheitlichen Abrufsatzes auf die nationale Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage ermittelt.

Diese Struktur geht mit mehreren Problemen einher. Das steigende Gewicht nationaler Beiträge erhöht die Streitanfälligkeit - Stichwort "Nettozahlerdebatte": Die erst nach langwierigen Verhandlungen und fast in letzter Minute im vergangenen Jahr erzielte Einigung über den geltenden Finanzrahmen hat das eindrücklich gezeigt. Angesichts der künftigen Herausforderungen für die EU-Politik könnte die Finanzierungsbasis unzureichend werden - etwa in Hinblick auf die Finanzierung öffentlicher Güter wie Forschung und Verkehrsinfrastruktur, von Entwicklungszusammenarbeit und klimapolitischen Maßnahmen. Außerdem ist das bestehende Finanzierungssystem komplex und intransparent.

Ein wichtiges Element einer grundsätzlichen Eigenmittelreform wäre ein teilweiser Ersatz der bestehenden Quellen durch eigene EU-Steuern. So erbrächte etwa die koordinierte Besteuerung von bisher steuerfreien Finanztransaktionen oder Flugbenzin - Objekte, die wegen der starken Verflechtung der Volkswirtschaften aufgrund von Ausweichreaktionen auf der nationalen Ebene kaum mehr besteuert werden können - eine doppelte Dividende. Einerseits würde dadurch das EU-Finanzierungssystem vereinfacht und auf eine stabilere Basis gestellt. Andererseits könnte durch die Ansiedelung dieser Steuern auf EU-Ebene ihr Lenkungspotenzial genutzt werden - etwa zur Eindämmung grenzüberschreitender Umweltschäden. Darauf wurde bisher verzichtet. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 15./16.12.2007)