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OeNB-Gouverneur Klaus Liebscher zu Gast im Klub der Wirtschaftspublizisten in Wien.

Foto: APA/Fohringer
Wien - Den Rat der Experten des Internationalen Währungsfonds (IWF), die zum "Moral Hazard" verführende Amtshaftung in Österreich zu reformieren, unterstützt Notenbank-Chef Klaus Liebscher ebenso wie die IWF-Empfehlung, die Finanzmarktaufsicht (FMA) möge schärfere Strafen bei Regelverstößen verhängen können. Die neue Aufgabenteilung bei der Aufsicht über den Finanzmarkt verteidigt der Notenbank-Gouverneur gegen Kritiker.

"Ich stimme zu, dass 20.000 Euro Verwaltungsstrafe zu gering sind. Da gibt es Handlungsbedarf", sagte Liebscher am Freitag im Klub der Wirtschaftspublizisten.

In Sachen MEL

Zum jüngsten Fall, in dem Bescheide mit diesem Strafmaß wegen irreführender Anlegerinformationen bzw. Marktmanipulation ausgestellt worden sind - also im Fall Meinl - hielt sich Liebscher bedeckt. Zur Immobilienfirma Meinl European Land (MEL) könne er nichts sagen, weil die MEL kein Thema der OeNB-Aufsicht sei. Und auch zur Meinl Bank gab es keine Angaben vom Notenbankchef, der Bericht ist noch nicht fertig. Wenn gegen einen Bescheid rekursiert werde, sei das legitim, so wie das auch bei einem Strafzettel im Straßenverkehr legitim sei. Die Anwälte der Meinl Bank haben, wie berichtet, allerdings Klagen gegen die Republik Österreich angekündigt (Amtshaftungsansprüche), wenn daraus ein Schaden entstehen sollte. Liebscher räumte ein, dass er selber wegen eines Verkehrsstrafzettels noch nicht die Polizei klagen würde.

In ihrem Strafbescheid hatte die FMA wie berichtet unter anderem argumentiert, Meinl hätte den Eindruck erweckt, der Kauf des MEL-Zertifikats reiche allein für die mündelsichere Anlage aus und zudem verschwiegen, dass nicht automatisch eine richterliche Genehmigung für die Mündelsicherheit der Papiere vorliege.

Der Gutachter, der den MEL-Papieren Mündelsicherheit attesiert hatte, der Wirtschaftsprüfer Philip Göth, ist Generalrat in der OeNB. Auf Fragen, wie das zusammenpasst, meinte der Notenbank-Gouverneur heute, dass der Gutachter "ja nicht als Generalrat agiert hat, sondern als Wirtschaftsprüfer".

Reform der Amtshaftung

Positiv findet Liebscher, dass 2008 das Thema Amtshaftung reformiert werden soll. Wie berichtet geht es da voraussichtlich um das Thema Fahrlässigkeit. Der IWF habe erwähnt, dass auch Anleger ein Risiko tragen, sagte Liebscher. Selbst die beste Aufsicht werde Schwierigkeiten bei Einzelinstituten nicht verhindern können. "Wir sind weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft". Aufsicht sei "präventiv".

Der Bericht zu den Vor-Ort-Prüfungen der Meinl Bank werde möglicherweise noch vor Jahreswechsel zum Abschluss gebracht, allenfalls in der ersten Jännerhälfte, meinte Liebscher zum Zeitplan.

Abgesehen davon, dass die Notenbank bereits vor Jahren gerne die ganze Aufsicht über den Finanzmarkt unter ihrem eigenem Hut gesehen hätte, zerstreute der OeNB-Chef heute frische Bedenken wegen der Trennung von Aufgaben und Verantwortung in der Finanzmarktaufsicht, wie sie der IWF in seinem aktuellen Länderbericht geäußert hatte. Der IWF hatte wie berichtet diese Woche befunden, "The separation of power and responsibilities - between FMA and OeNB - is potentially dangerous." (APA)