Das Land Oberösterreich ficht das Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht (NAG) beim Verfassungsgerichtshof an. Grüne und SPÖ beschlossen – gegen die Stimmen der ÖVP – in der Regierung, einen „Gesetzesprüfungsantrag“ an das Höchstgericht zu stellen. Der Verfassungsdienst des Landes hatte zuvor auf Antrag der Grünen das NAG auf Verfassungswidrigkeiten durchsucht – und wurde fündig: Die Paragrafen 8 und 13 der europäischen Menschenrechtskonvention würden missachtet.

Das Privat- und Familienleben von Asylwerbern sei nicht geschützt. Zudem könne ein humanitärer Aufenthaltstitel nur „von Amts wegen“ erteilt werden. Der Asylwerber besitzt hingegen kein Antragsrecht und damit keine Beschwerdemöglichkeit, weshalb ein „faires Verfahren“ infrage zu stellen sei.

Für prüfenswert halten die Juristen des Landes auch Paragraf 75 NAG, wonach der Innenminister dem humanitären Aufenthaltstitel zustimmen muss. Weder im Gesetz noch in Erläuterungen finden sich Hinweise, auf welchen Kriterien die Entscheidung basieren müsse. Damit wurde „eine postfeudalistische und der Willkür Tür und Tor öffnende Praxis“ möglich, resümiert Grünen-Landesrat Rudi Anschober. (ker/DER STANDARD, Printausgabe, 6.12.2007)