Die FMA bzw. ihre Vorgängerbehörde Bundeswertpapieraufsicht (BWA) hätten ihre Aufsichts- und Prüfpflichten gegenüber der Amis Asset Management Investment Services AG sowie der Amis Financial Consulting AG nicht gehörig erfüllt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nachdem aufgrund des derzeitigen Vermögensstandes mit keiner Konkursquote zu rechnen sei und auch die Anlegerentschädigung keine Zahlungen leiste, sei damit zu rechnen, dass die Republik Österreich für die Schäden der Amis-Kunden aufzukommen habe, so die Rechtsanwälte Christandl & Partner.
"Trotz der erfreulichen erstinstanzlichen Entscheidung werde ich die Republik Österreich einladen, Vergleichsgespräche aufzunehmen, um eine adäquate und vor allem rasche außergerichtliche Lösung für die Geschädigten zu finden", so Harald Christandl.
Laut den Angaben der Rechtsanwälte hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen durch die Richterin Anneliese Kodek ein umfangreiches Beweisverfahren durchgeführt, in dem tausende Seiten Urkundenmaterial und zahlreiche Zeugeneinvernahmen verarbeitet worden sind. Die Ergebnisse des Beweisverfahrens hätten schließlich zur Verurteilung der Republik Österreich geführt, wobei festgestellt worden sei, dass die staatlichen Aufsichtsbehörden es "schuldhaft, rechtswidrig und schadenskausal" unterlassen hätten, geeignete Aufsichts- und Kontrollinstrumente einzusetzen, um die Schäden hintanzuhalten.
Das Urteil kann nunmehr von der beklagten Partei (vertreten durch die Finanzprokuratur) mittels Berufung bekämpft werden.