Laut "profil" besteht Verdacht der Untreue und des Betrugs in Zusammenhang mit Meinl European Land.

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Wien - Julius Meinl V. hat am Sonntag bestätigt, dass die Staatsanwaltschaft Wien einen Antrag auf Einleitung von Vorerhebungen gegen ihn gestellt habe. "Inhalt und Begründung des Antrages kenne ich nicht, ich kann mich daher nicht dazu äußern", so der Bankier in einer Aussendung. Nun würden die Anwälte die Aktenlage prüfen und dann eine Stellungnahme abgeben.

"Ich habe mich immer korrekt und gesetzeskonform verhalten und hoffe daher, dass die Vorwürfe rasch aufgeklärt werden. Ich habe volles Vertrauen in die unabhängigen österreichischen Gerichte, wir werden mit dem Gericht in vollem Umfang kooperieren", so Meinl abschließend.

Das Nachrichtenmagazin "profil" berichtet in seiner aktuellen Ausgabe, dass die Staatsanwaltschaft am 23. November bei Gericht Vorerhebungen gegen den Bankier Julius Meinl V. wegen des Verdachts des Betrugs und der Untreue in Zusammenhang mit den Vorgängen bei der in Wien börsenotierten Immobiliengesellschaft Meinl European Land (MEL) beantragt habe.

Umstrittene Rückkäufe

Hintergrund seien die umstrittenen Wertpapierrückkäufe bei MEL: Zwischen April und August hat die Gesellschaft insgesamt 88,8 Millionen eigener Wertpapiere, so genannte Zertifikate auf Aktien der auf der Kanalinsel Jersey ansässigen Gesellschaft, über die Meinl Bank zurückkaufen lassen und dafür 1,8 Milliarden Euro Anlegergeld eingesetzt. Die FMA hegt in diesem Zusammenhang den Verdacht der Marktmanipulation, weil der MEL-Wert durch die Transaktionen zumindest vorübergehend künstlich hochgehalten worden sein könnte. Dabei handelt es sich nur um eine Verwaltungsübertretung. Der möglicherweise auch strafrechtlich relevante Aspekt: MEL könnte eigene Wertpapiere zum Teil deutlich über dem so genannten Net Asset Value (NAV) erstanden haben. Für Julius Meinl V. gilt die Unschuldsvermutung.

Die Anklagebehörde wolle zunächst Einsicht in die Akten von Finanzmarktaufsicht (FMA) und Nationalbank (OeNB) erlangen. "Ich kann bestätigen, dass wir einen entsprechenden Antrag bei Gericht eingebracht haben", so Gerhard Jarosch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, gegenüber dem Magazin. Die richterliche Genehmigung dürfte laut "profil" spätestens Mitte Dezember vorliegen. Von einer Einstellung bis zur Anklageerhebung sei "alles möglich", so Jarosch. Julius Meinl V. wollte dies gegenüber "profil" nicht kommentieren. (APA)