Die Wiener "Sonntagsöffnungsrebellen" halten heuer ihre Geschäfte in der Innenstadt an den Adventsonntagen geschlossen
Redaktion
,
Wien - Die Wiener "Sonntagsöffnungsrebellen" halten heuer
ihre Geschäfte in der Innenstadt an den Adventsonntagen geschlossen.
Das Offenhalten dreier Ladenbesitzer aus der Goldschmiedgasse im
Advent 2006 hatte Strafen und weitere Kosten von insgesamt 70.000
Euro nach sich gezogen. Da lohne es sich nicht, am Sonntag
aufzusperren, betonten zwei der Rebellen bei einem Fototermin am
Donnerstag.
Denn ganz wollen Thomas Singer und Ernst Fischer von den Protesten
nicht lassen. Gemeinsam mit LIF-Bundessprecher Alexander Zach
präsentierten sie die Aktion "Offenhaltendürfen". Dabei werden neben
der Innenstadt in ganz Wien an den Adventssamstagen Lebkuchen mit
entsprechendem Aufdruck verteilt.
Hoffnung auf die Euro
Hoffnung verknüpft Zach mit der bereits vereinbarten
Sonntagsöffnung während der Fußballeuropameisterschaft im kommenden
Jahr. "Die EURO 2008 ist ein erster Schritt, um das Thema zu
entemotionalisieren", betonte er.
Einstweilen geben sich die Sonntagsrebellen in der Innenstadt
jedoch zahm. Ein Aufsperren ihrer Geschäfte sei aus finanziellen
Gründen ausgeschlossen: "Das geht sicher nicht", so Fischer. Aber
vielleicht würden es andere Geschäftstreibende aus dem Zentrum wagen
- so habe es schon oft telefonische Anfragen von öffnungswilligen
Kollegen gegeben. Und die Andenkengeschäfte dürften ja ohnedies
offenhalten: "Wieso zwingt man Touristen, am Sonntag Mannerwaffeln
und nicht eine Handtasche zu kaufen", ärgerte sich Singer, Besitzer
eines Modegeschäfts. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.