Wien - Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch einen ersten Schritt zur "Verfassungsbereinigung" beschlossen. Unter diesem Titel werden rund 800 Verfassungsbestimmungen in 491 Gesetzen entweder gänzlich gestrichen oder zu einfachen Gesetzen erklärt. Außerdem wird der Abschluss von Staatsverträgen erleichtert und die Weisungsfreistellung von Behörden, für die bisher eine Verfassungsmehrheit nötig war, durch den einfachen Gesetzgeber ermöglicht.

Damit muss künftig nicht mehr jede weisungsfreie Behörde per eigener Verfassungsbestimmung eingerichtet werden. Außerdem wird klar gestellt, dass "österreichische Organe der Weisungsbefugnis der Organe anderer Staaten oder zwischenstaatlicher Einrichtungen" unterstellt werden können und umgekehrt. Grenzbereinigungen zwischen den Bundesländern werden erleichtert.

Umwandlung

Weiteres werden zahlreiche Verfassungsbestimmungen in normale Gesetze umgewandelt - damit könnte künftig beispielsweise das passive Ausländerwahlrecht bei ÖH-Wahlen ohne Verfassungsänderung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Insgesamt entfallen auf diesem Weg Verfassungsbestimmungen in 246 Gesetzen.

Gänzlich gestrichen werden darüber hinaus mutmaßlich überflüssige Verfassungsbestimmungen in 245 Gesetzen, wie etwa der Hinweis, dass das Habsburgergesetz "mit dem Tage der Kundmachung" in Kraft tritt. Allerdings gibt es auch warnende Stimmen. So stößt sich die FPÖ daran, dass die Streichung einer Passage im Adelsaufhebungsgesetz theoretisch zur Wiedereinführung von Adelstiteln führen könnte. "Alle mit diesem Gesetz in Widerspruch stehenden Vorschriften treten außer Geltung", heißt es derzeit in einer im Verfassungsrang stehenden Bestimmung aus 1919. Künftig soll diese Bestimmung entfallen. (APA)