In der Debatte rund um das geplante neue Umwelthaftungsrecht, das Kritiker für zu lasch halten, bringt ein deutscher Umweltökonom eine spannende neue Facette ein. Alfred Endres von der Fernuniversität Hagen plädiert für ein Haftungssystem, bei dem Unternehmen nur haftbar sind, wenn sie bestimmte Normen verletzen. "Damit Unternehmen nicht zu leicht davonkommen, müssen diese Standards anspruchsvoll sein - und außerdem anspruchsvoller werden", sagt Endres im Standard-Gespräch.

Endres, der im Beirat des Joseph von Sonnenfels Center for the Study of Public Law and Economics an der Universität Wien sitzt und für dieses Montagabend einen Vortrag hielt, begründet seine Überlegungen folgendermaßen:

Aus volkswirtschaftlicher Sicht sollte ein Haftungssystem dafür sorgen, dass Verursacher die Schäden, die sie anderen zufügen, genauso ernst nehmen wie eigene Kosten - Volkswirte nennen dies die Internalisierung der externen Effekte. Dies gehe im Idealfall über eine vollständige Gefährdungshaftung: Unabhängig vom schuldhaften Verhalten müssen Unternehmen alle Schäden gutmachen, die sie angerichtet haben. In der Realität aber sei diese Haftung stets voller Löcher und funktioniere nicht richtig - weil gewisse Tatbestände ausgenommen sind, Haftungobergrenzen existieren, oder aber der Verursacher sieht Chancen, nicht erwischt zu werden.

Bei einer Verschuldenshaftung ist der Verursacher aus dem Schneider, wenn er die vom Staat auferlegten Sorgfaltspflichten erfüllt. Die Probleme bei der Gefährdungshaftung lassen sich laut Endres durch das Setzen besonders strikter Standards ausgleichen. Dies führe im Idealfall dazu, dass Unternehmen mehr Sorgfalt zeigen als bei einer reinen Gefährdungshaftung.

Entscheidend aber sei, dass ein Haftungssystem Anreize bietet, in technische Verbesserungen bei der Sorgfalt zu investieren. Dies werde am ehesten erreicht, wenn der Staat die Standards einer Verschuldenshaftung stetig verschärft.

Eine Gefährdungshaftung sei nur die zweitbeste Option, aber immer noch besser als eine zu lasche Verschuldungshaftung, glaubt Endres. Genau das aber sieht das neue österreichische Recht vor. (Eric Frey, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 28.11.2007)