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Foto: APA/AP/Evansville Courier & Press/Denny Simmons
In seinem Blog widmet sich Maison Fleury der äußerst interessanten Frage von schützenswerten Inhalten bei Open Source Software. Was auf den ersten Blick wie ein Oxymoron klingt, hat in der Realität durchaus seine Berechtigung.

Intellectual Property

Laut Fleury ist das so genannte "Intellectual Property", vor allem bei der Suche nach Geschäftsmodellen ein wesentlicher Punkt. Aus seiner Sicht gibt es allerdings lediglich zwei Bereich, die wirklich privat sind: Zum einen die Marke und zum Zweiten die URL. "Beide gehören offensichtlich zusammen, aber man muss seinen Markennamen schützen und daher registrieren lassen", so Fleury. Nur so kann man verhindern, dass es Urheberrrechtsverletzungen gibt.

Der Name darf nicht weitergegeben werden

Entwicklungen, die auf dem geschützten Produkt beziehungsweise dessen Namen basieren, dürfen die Bezeichnung dann nicht im Namen mitführen, sondern müssen sich klar abgrenzen. "Erlernen Sie Markenrecht, das ist ein großes Thema bei Open Source Software (OSS)."

Die URL

"Auch der URL kommt eine große Bedeutung zu. Eine erfolgreiche Webseite mit viel Traffic ist eine Quelle von Umsatz und Gewinn in Zeiten wie diesen. Es wird viele Leute geben, die versuchen werden in den Besitz der URL oder des Markennamens zu kommen. Dies ist simpel und einfach Diebstahl."

Der Code - das ungeschützte Wesen

Aufgrund der Patentregelung kann man bei OSS-Produkten nur wenig machen, um den Code an sich zu schützen. "Wenn der große Wert alleine im Code liegt, so ist das Open Source-Modell unter der GPL oder ein vergleichbares Modell die beste Wahl."(red)