Einstweilige Verfügung
Nachdem UPC Austria bereits einmal erfolgreich gegen die "aon Speed easy" Werbung "Surfst nix, zahlst nix" klagte folgte nun ein weiterer Schlag gegen die Telekom Austria. Die Begründung des Handelsgericht Wien: "Die Beklagte stellt in ihrer Werbung in mehreren Tageszeitungen in großer Schrift und daher blickfangartig einen besonders günstigen Preis für ihr Kabelfernsehen heraus. Dass zu dem Betrag von 4,90 Euro pro Monat noch irgendwelche weiteren monatlichen Kosten kommen, geht aus dem Inserat nicht hervor. (...) Die gegenständliche Blickfangwerbung ist insgesamt so gestaltet, dass ihr weitere monatliche Kosten als 4,90 Euro für das Kabelfernsehen der Beklagten nur bei gerade detektivischer Akribie entnommen werden können, sodass sie auch für den durchschnittlichen aufmerksamen Leser irreführend im Sinne des § 2 UWG ist." Gemeint war damit die zu zahlende Telefongrundgebühr von 15,98 Euro welche zur Nutzung des Angebots zwingend erforderlich ist.
Freude