Foto: Telekom Austria
Der Internetanbieter UPC zeigt sich zufrieden, nachdem das Unternehmen nun eine zweite einstweilige Verfügung wegen irreführender Bewerbung erreichen konnte. Der Netzbetreiber klagte vor dem Handelsgericht Wien aufgrund von "aon TV", welches mit 4,90 Euro pro Monat beworben wurde.

Einstweilige Verfügung

Nachdem UPC Austria bereits einmal erfolgreich gegen die "aon Speed easy" Werbung "Surfst nix, zahlst nix" klagte folgte nun ein weiterer Schlag gegen die Telekom Austria. Die Begründung des Handelsgericht Wien: "Die Beklagte stellt in ihrer Werbung in mehreren Tageszeitungen in großer Schrift und daher blickfangartig einen besonders günstigen Preis für ihr Kabelfernsehen heraus. Dass zu dem Betrag von 4,90 Euro pro Monat noch irgendwelche weiteren monatlichen Kosten kommen, geht aus dem Inserat nicht hervor. (...) Die gegenständliche Blickfangwerbung ist insgesamt so gestaltet, dass ihr weitere monatliche Kosten als 4,90 Euro für das Kabelfernsehen der Beklagten nur bei gerade detektivischer Akribie entnommen werden können, sodass sie auch für den durchschnittlichen aufmerksamen Leser irreführend im Sinne des § 2 UWG ist." Gemeint war damit die zu zahlende Telefongrundgebühr von 15,98 Euro welche zur Nutzung des Angebots zwingend erforderlich ist.

Freude

Sichtlich erfreut über das vorläufige Urteil zeigte sich auch Thomas Hintze, der Vorsitzende Geschäftsführer von UPC: "Dass wir innerhalb kürzester Zeit gleich zwei einstweilige Verfügungen gegen die TA erwirkt haben, zeigt, dass hier wirklicher Handlungsbedarf bestanden hat, um die irreführende Bewerbung von aon TV und aon Speed Easy zu unterbinden. Es wirkt auf uns, als würden bei allen aktuellen Kampagnen der Telekom Austria die Konsumenten systematisch durch unvollständige Preisangaben geködert werden." (red)