- Europäische Aufsichtsbehörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation: Anstelle der bisher losen Zusammenarbeit der nationalen Telekom-Regulatoren in der European Regulators Group (ERG) wird eine neue unabhängige Stelle mit rund 130 Mitarbeitern geschaffen, die die Arbeit der nationalen Regulatoren kontrollieren und europaweite Dienstleistungen stärker voranbringen soll. Die 27 nationalen Telekom-Regulatoren werden in der Behörde vertreten sein. In die neue Superbehörde wird auch die Europäische Netzsicherheits-Agentur (ENISA) eingegliedert, die sich bisher um Netzsicherheit und Hackerangriffe gekümmert hat.
- Aufspaltung der Telekomkonzerne: Wenn die nationalen Regulatoren Probleme beim Zugang zu den Netzen entdecken, können sie künftig eine gesellschaftsrechtliche Trennung von Netzbetrieb und Telekom-Angebot beim marktbeherrschenden Betreiber anordnen. Die EU-Kommission, die einem solchen Schritt zustimmen muss, erhofft sich dadurch eine größere Zahl von Anbietern und Angeboten.
- Neuordnung der Funkfrequenzen: Durch die Umstellung vom analogen zum digitalen Fernsehen werden bestimmte Funkfrequenzen frei. Diese sollen künftig europaweit gehandelt werden und vor allem für Telekomdienste wie Breitband-Interentzugang zur Verfügung gestellt werden. Die EU-Kommission erhofft sich dadurch eine bessere Versorgung mit schnellem Internet in ländlichen Gebieten. Im EU-Schnitt haben dort nur 72 Prozent der Einwohner Zugang zu Breitbanddiensten, in einigen EU-Ländern deutlich weniger.