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Donnerstag und Freitag fährt in Deutschland kein Zug - nach nirgendwo.

Frankfurt - Geduld und Flexibilität sind für Reisende und Pendler wohl die besten Mittel, den 30-stündigen Lokführerstreik am Donnerstag und Freitag in Deutschland einigermaßen gut zu überstehen. Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wo gibt es Informationen? - Reisende, die sich über die aktuelle Lage im Bahnverkehr informieren möchten, können sich an die kostenfreie Rufnummer 08000-996633 wenden. Aus dem Ausland ist dieser Service unter +49 1805-334444 erreichbar, die Gebühren variieren je nach Herkunftsland und Anbieter. Auch im Internet informiert die Deutsche Bahn unter bahn.de/aktuell. Detailliertere Informationen über Abweichungen vom Zeitplan gibt es auf bahn.de/ris. Benutzer von Handys und anderen mobilen Endgeräten können Informationen unter mobile.bahn.de/ris abrufen.

Was hat es mit dem Notfallfahrplan auf sich, den die Deutsche Bahn angekündigt hat? - Für den Streik der Lokführergewerkschaft GDL wird die Deutsche Bahn einen Ersatzfahrplan in Kraft setzen, den Reisende im Internet abrufen können. Der Fahrplan gibt Auskunft darüber, welche Züge von vornherein gestrichen werden und welche aller Wahrscheinlichkeit nach fahren sollen. Am Mittwochnachmittag sollten die Informationen ebenfalls unter bahn.de/aktuell zu finden sein.

Was passiert mit Tickets, die wegen des Streiks nicht eingelöst werden können? - Wer an einem Streiktag wegen Zugausfällen oder Verspätungen seine Reise gar nicht erst antritt, kann den Fahrschein laut Bahn bis Ende Oktober umtauschen oder sich den Fahrpreis erstatten lassen. Auch Zeitkarten der Deutschen Bahn sollen anteilig erstattet werden, sofern der Geltungsbereich von Streiks betroffen ist. Gebühren werden nach Auskunft eines Sprechers nicht erhoben. Allerdings weist die Deutsche Bahn auf die geltenden Umtausch- und Erstattungsregeln in Verkehrsverbünden hin. Auch für Sitzplatzreservierungen können Fahrgäste ihr Geld zurückverlangen.

Darf man bei einem verpassten oder ausgefallenen Zug in den nächstmöglichen steigen? - Reisende können laut Bahn auch in einen höherwertigen Zug steigen. Bei speziellen Angeboten mit Zugbindung soll die Festlegung auch aufgehoben werden. Wer lieber umkehrt, bekommt den Fahrpreis erstattet.

Kann man der Einfachheit halber ein Taxi nehmen? - Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Allerdings haben Reiserechtler immer wieder darauf hingewiesen, dass Kunden bei Verspätungen im Fernverkehr von mehr als 60 Minuten - Streik hin oder her - eine Entschädigung nach Maßgabe der DB-Kundencharta in Höhe von 20 Prozent des Fahrpreises zustehe. Darauf sollten sie auch bestehen. Die Bahn hat dagegen zuletzt auf höhere Gewalt verwiesen und Entschädigungen abgelehnt. Verbraucherschützer empfehlen aber, alle zusätzlich entstandenen Kosten zu dokumentieren und später von der Bahn zu verlangen. (APA)