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Maria Berger möchte die Debatte in Sachen Gleichstellung homosexueller Paare beschleunigen. Bis Ende des Jahres soll ein Ergebnis vorliegen.

Foto: Reuters/LASZLO BALOGH
Justizministerin Maria Berger hat am Mittwoch vor dem Ministerrat einen Gesetzesentwurf für ein "Lebenspartnerschaftsgesetz" präsentiert. "Es soll ähnliches gelten wie für Ehepartner", erläuterte die Justizministerin, "das Lebenspaar soll im Wesentlichen die gleichen zivilrechtlichen Pflichten treffen und die gleichen Rechte wie verheiratete Personen erhalten – gemeinsamer Name, gemeinsames Wohnen, Diskriminierungsverbot oder die Pflicht zum wechselseitigen Unterhalt." Der Gesetzesentwurf sieht eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften am Standesamt vor.

Gleichstellung in allen Justizgesetzen

Doch nicht nur die Verpflichtungen und Rechte innerhalb der Partnerschaft werden im Gesetzesentwurf gestärkt. In sämtlichen Justizgesetzen sollen die Rechte der gleichgeschlechtlichen Paare angepasst werden, etwa bei Entschlagungsrechten hinsichtlich der Zeugenaussage oder beim Eintritt und der Übertragung von Mietrechten. Es soll möglich sein, dass ein Lebenspartner den anderen im Krankenhaus besucht, auch wenn das Besuchsrecht nur der Familie gewährt wird, heißt es aus dem Justizministerium. Außerdem soll bei der Schließung einer Lebenspartnerschaft auch der Ausstattungsanspruch gegen die Eltern, der normalerweise bei der Schließung von Ehen Anwendung findet, gelten.

Keine "Homo-Ehe", keine "Ehe light"

Fest steht, dass es sich bei dem Modell um keine Homo-Ehe handeln soll. Die gemeinsame Adoption von Kindern ist zum Beispiel nicht vorgesehen. Heterosexuelle Paare können das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht in Anspruch nehmen, der Vorschlag der "Ehe light" wird damit nicht berücksichtigt.

Der Ministerrat hatte im Mai das Justizministerium und das Ministerium für Gesundheit, Familie und Jugend damit beauftragt, ein Familienrechtsreformpaket zu erarbeiten. Der von ihr vorgeschlagene Gesetzesentwurf für das Lebenspartnerschaftsgesetz soll ein Teil davon sein, so Berger.

"Debatte beschleunigen"

Mit dem Koalitionspartner ÖVP sind die Vorschläge der Justizministerin noch nicht abgestimmt. Familienministerin Kdolsky reagierte in einer ersten Stellungnahme abwartend. Berger erklärt, sie habe den Gesetzesentwurf der Arbeitsgruppe deshalb vorgelegt, um die "Debatte zu beschleunigen". Sie möchte, dass bis Ende des Jahres ein Ergebnis vorliegt.

Verhandlungsmarathon

Falls die Arbeitsgruppe dem Vorschlag zustimmt, hat Ministerin Berger noch einen Verhandlungsmarathon vor sich: "Die Begleitgesetzgebung muss noch ausverhandelt werden." Sprechen muss sie

  • mit dem Sozialressort über die Hinterbliebenenpension beim Tod eines Partners,
  • mit dem Finanzressort wegen der Berücksichtigung in abgabenrechtlichen Bestimmungen,
  • mit dem Wirtschaftsressort wegen der Pflegefreistellung im Arbeitsrecht und der Fortbetriebsrechte im Gewerberecht,
  • mit dem Innenressort wegen des Fremdenrechts und
  • mit dem Bundeskanzleramt wegen der Berücksichtigung in den Vorschriften über das Verwaltungsverfahren.

    "Manche wünschen sich mehr"

    Abzuwarten bleibt, ob die Vertreter der Homosexuellen mit den Vorschlägen zufrieden sind. Die Justizministerin dazu: "Es wird weitergehende Vorstellungen geben. Dass sich manche noch mehr wünschen, ist mir bewusst." (rwh, derStandard.at, 24.10.2007)