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Wien - Rund 4.000 zusätzliche Studenten sollen ab Herbst 2008 eine Studienförderung erhalten. Durch eine Anhebung der Einkommens- und Zuverdienstgrenzen soll die Zahl der Bezieher von derzeit rund 48.000 auf 52.000 steigen, kündigte Wissenschaftsminister Johannes Hahn bei einer Pressekonferenz am Montag an. Erleichterungen und zusätzliche Mittel gibt es außerdem für Studenten mit Kindern und behinderte Studenten. Außerdem werden die Mittel für Leistungsstipendien ausgeweitet.

Grenzen werden angehoben

Derzeit werden rund 175 bis 180 Mio. Euro jährlich für Studienbeihilfen bzw. -zuschüsse aufgewendet. Mit der bereits seit heuer geltenden Erhöhung der Beihilfen (ca. 16 Mio.) und der Ausweitung des Bezieherkreises (acht bis neun Mio. Euro) steigen die Aufwendungen ab dem kommenden Jahr auf insgesamt rund 200 Mio. jährlich.

Von der Erhöhung der Einkommensgrenzen sollen laut Hahn rund 4.000 Studenten profitieren. Konkret ist geplant, die unteren Einkommensgrenze für den Beihilfen- bzw. Zuschussbezug um rund sechs Prozent anzuheben. Derzeit beträgt die Einkommensgrenze rund 3.300 Euro pro Monat für ein studierendes Kind, für drei Kinder sind es 4.500 Euro.

Zuschläge für Studierende mit Kind

Angehoben und vereinheitlicht werden außerdem die Zuverdienstgrenzen: Bisher durften pro Jahr rund 7.200 Euro aus unselbstständigem Einkommen oder rund 5.800 Euro aus selbstständigem Einkommen dazuverdient werden. Künftig soll diese Grenze einheitlich 8.000 Euro betragen.

Verbesserungen sind auch für Studierende mit Kindern geplant: Künftig soll es für jedes Kind 60 Euro Zuschlag geben, bisher wurde nur ein Kind mit 60 Euro gefördert. Außerdem gibt es ein zusätzliches Toleranzsemester für Studenten mit Kindern bis ins Alter von sechs Jahren (bisher nur bis drei Jahre), die Altersgrenze für den Beihilfenbezug wird pro Kind um zwei Jahre bis maximal 35 Jahre angehoben (bisher 30 Jahre). Behinderte werden künftig ebenfalls bis zu einem Alter von 35 Jahren gefördert (bisher 30) und erhalten ein weiteres Toleranzsemester.

Auch Master wird gefördert

Außerdem wird das Beihilfen- an das Studienrecht angepasst. Wer einen Bachelor-Abschluss gemacht hat, soll auch dann gefördert werden, wenn er bis zu einem Alter von 35 Jahren ins Master-Studium einsteigt. Ebenfalls geplant ist eine Vereinfachung des Verfahrens: Bei einem Studienwechsel erlischt der Förderanspruch nicht mehr automatisch, damit ist kein Neuantrag erforderlich. Rund zwei Mio. Euro mehr sollen schließlich für Leistungs- und Förderungsstipendien zur Verfügung stehen.

Noch in dieser Woche will Hahn das entsprechende Gesetz in Begutachtung schicken. Die Beschlussfassung soll Ende Jänner erfolgen. (APA)