Grenzen werden angehoben
Derzeit werden rund 175 bis 180 Mio. Euro jährlich für Studienbeihilfen bzw. -zuschüsse aufgewendet. Mit der bereits seit heuer geltenden Erhöhung der Beihilfen (ca. 16 Mio.) und der Ausweitung des Bezieherkreises (acht bis neun Mio. Euro) steigen die Aufwendungen ab dem kommenden Jahr auf insgesamt rund 200 Mio. jährlich.
Von der Erhöhung der Einkommensgrenzen sollen laut Hahn rund 4.000 Studenten profitieren. Konkret ist geplant, die unteren Einkommensgrenze für den Beihilfen- bzw. Zuschussbezug um rund sechs Prozent anzuheben. Derzeit beträgt die Einkommensgrenze rund 3.300 Euro pro Monat für ein studierendes Kind, für drei Kinder sind es 4.500 Euro.
Zuschläge für Studierende mit Kind
Angehoben und vereinheitlicht werden außerdem die Zuverdienstgrenzen: Bisher durften pro Jahr rund 7.200 Euro aus unselbstständigem Einkommen oder rund 5.800 Euro aus selbstständigem Einkommen dazuverdient werden. Künftig soll diese Grenze einheitlich 8.000 Euro betragen.
Verbesserungen sind auch für Studierende mit Kindern geplant: Künftig soll es für jedes Kind 60 Euro Zuschlag geben, bisher wurde nur ein Kind mit 60 Euro gefördert. Außerdem gibt es ein zusätzliches Toleranzsemester für Studenten mit Kindern bis ins Alter von sechs Jahren (bisher nur bis drei Jahre), die Altersgrenze für den Beihilfenbezug wird pro Kind um zwei Jahre bis maximal 35 Jahre angehoben (bisher 30 Jahre). Behinderte werden künftig ebenfalls bis zu einem Alter von 35 Jahren gefördert (bisher 30) und erhalten ein weiteres Toleranzsemester.
Auch Master wird gefördert
Außerdem wird das Beihilfen- an das Studienrecht angepasst. Wer einen Bachelor-Abschluss gemacht hat, soll auch dann gefördert werden, wenn er bis zu einem Alter von 35 Jahren ins Master-Studium einsteigt. Ebenfalls geplant ist eine Vereinfachung des Verfahrens: Bei einem Studienwechsel erlischt der Förderanspruch nicht mehr automatisch, damit ist kein Neuantrag erforderlich. Rund zwei Mio. Euro mehr sollen schließlich für Leistungs- und Förderungsstipendien zur Verfügung stehen.