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Grafik: Archiv
Kaum ein Thema ist im digitalen Zeitalter so heftig umstritten, wie das der Umsetzung des Copyrights im Internet. Die Frage, ob sich herkömmliche Vorstellungen von Copyright so einfach auch auf die virtuelle Welt umlegen lassen, wird dabei stets neu verhandelt. Manchmal mit mehr, manchmal mit weniger seriösen Argumenten, doch selten wird es so absurd, wie im Beispiel von Dozier Internet Law.

Anspruch

Die Rechtsanwaltsfirma hat nämlich offenbar eine recht allumfassend Vorstellung ihres eigenen Copyright-Anspruchs. So weist man in den - beeindruckend umfangreichen - Benutzungsbedingungen zur eigenen Webpage unter anderem darauf hin, dass es explizit verboten ist, sich den HTML-Code der Seite anzeigen zu lassen. Dies hört sich dann in etwa so an:

Eigentum

"Wir besitzen allen Code, auch den HTML Code und alle Inhalte. Wie Sie vielleicht wissen, kann man den HTML Code mit einem üblichen Browser anzeigen lassen. Wir erlauben ihnen nicht diesen Code anzuzeigen, da wir diesen als unser geistiges Eigentum betrachten, das durch die Coprightgesetze geschützt wird."

Auswahl

Wie man unterscheiden will, ob der Source Code vom Browser interpretiert oder direkt in seiner ursprünglichen Form dargestellt wurde, lässt man in diesem Kontext allerdings offen. Die Benutzungsbedingung enthalten aber auch sonst noch das eine oder andere "Schmankerl": So wird den eigenen KlientInnen explizit untersagt auf ihrer eigenen Webseite bekannt zu machen, dass sie Dozier Internet Law mit ihren Agenden beauftragt haben. (red)