Nächste Windows-Version soll im Kern deutlicher schlanker werden
Microsoft-Mitarbeiter plaudert bei Präsentation erste Details aus über "Minwin" aus - Minimalsystem in 40 MByte Speicher demonstriert
Redaktion
,
Würde man x-beliebige Personen auf der Straße um spontane Stichwortspenden zum Thema Windows bitten, würde wohl eine ansehnliche Anzahl an Begriffen zusammen kommen, "schlank" wäre aber wohl keiner, der es in die Top-10-Liste schaffen würde. Ein Umstand, den auch Microsoft-Entwickler Eric Traut offen eingesteht.
Präsentation
Geht es nach dem Softwarekonzern soll sich das aber schon bald ändern, wie Traut im Rahmen einer Präsentation an der Universität von Illinois ausplauderte. So gewährte Traut, der eigentlich im Virtualisierungsbereich bei Microsoft tätig ist, einen ersten Blick auf ein neues Projekt namens Minwin.
Reduktion
Dabei handelt es sich um einen Versuch, den Windows-Kern auf das wirklich nötigste zu reduzieren, ein Unterfangen, das die Basis für Windows 7 - so der aktuelle Codename des Vista-Nachfolgers - bilden soll. Ziel sei es eine möglichst schmale Basis zu schaffen, zu der dann die unterschiedlichsten Services modular hinzugefügt werden.
Basis
Eine Herangehensweise, die man bereits für den kommenden Windows Server 2008 gewählt hat, mit Minwin geht man aber noch einen Schritt weiter. So demonstrierte Traut ein Minimal-Windows, das - natürlich ohne grafische Oberfläche - mit 25 MByte Speicherplatz auskommt, und nur 33 MByte an RAM verbraucht - dies inklusive eines laufenden Minimal-Webservers. (red)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.