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Der liberale Abgeordnete Alexander Zach hat am Mittwoch vor dem Innen-ministerium aus den Akten der offenen Asylfälle einen 3,5 Meter hohen Turm aufgestapelt: ein eigenes Blatt für jedes einzelne Schicksal.

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Grafik: Der Standard
Wien - Die Debatte um Abschiebungen in Österreich kann durchaus etwas Aktionismus vertragen, befindet LIF-Bundessprecher Alexander Zach, der auf einem SPÖ-Ticket im Nationalrat sitzt. Am Mittwoch hat Zach vor dem Innenministerium aus 35.000 Blättern einen 3,5 Meter hohen Turm aufgestapelt - um auf jene 35.000 Asylverfahren hinzuweisen, die derzeit offen sind.

"Wenn man jedes Schicksal, das sich hinter einem der offenen Asylanträge verbirgt, auf nur einem DIN-A4-Blatt festhält und die 35.000 Blätter zu einem Turm aufstapelt, ist dieser 3,5 Meter hoch", erklärte Zach auf einer Leiter stehend vor dem Ministerium. Derzeit seien am Unabhängigen Bundesasylsenat nur 180 Mitarbeiter mit der Bearbeitung der Akten beschäftigt, beim Verwaltungsgerichtshof müssten zwölf Beamte jedes Jahr über 5000 neue Fälle bearbeiten.

Rückstau

Dieser Rückstau lasse sich nur durch die Anstellung von fachkundigem Personal und ein Bleiberecht für alle Asylwerber, die ihren Antrag vor 2006 gestellt haben, abbauen, sagt der liberale Abgeordnete. Die langen Instanzenzüge in den Asylverfahren führt Zach nicht zuletzt auf die schlampige Bearbeitung durch den Personalmangel zurück.

Tatsächlich lässt sich die zunehmende Länge der Asylverfahren auch an einem deutlichen Anstieg der Verfahren in dritter und letzter Instanz ablesen. So hat die Zahl der Beschwerdefälle vor dem Verwaltungsgerichtshof von 2005 bis 2007 von 1420 auf 3245 zugenommen.

Erledigte Asylverfahren

Ebenfalls erhöht hat sich die Zahl der erledigten Asylverfahren vor dem VwGH - und zwar von 1016 auf 1811 im selben Zeitraum. Allerdings betreffen die Zahlen des laufenden Jahres nur die ersten drei Quartale.

Aufgehoben hatte der Verwaltungsgerichtshof 2005 insgesamt 196 Fälle, das sind 19,2 Prozent aller erledigten Beschwerden. Konkret bedeutet dies eine Art Rückverweisung an die zweite Instanz, den Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS). 2007 waren es zwar in absoluten Zahlen mit 234 mehr Aufhebungen, angesichts der massiv gestiegenen Verfahren in dritter Instanz sank aber die Aufhebungsquote auf 12,9 Prozent.

"Nur bei einem Bruchteil"

Als Gründe für die Aufhebung nennt der Verwaltungsgerichtshof vor allem Formalfehler. "Das bedeutet keineswegs, dass die alle Asyl erhalten, das ist nur bei einem Bruchteil der Fall." Möglich sei es, bei einer neuerlichen negativen Entscheidung durch den UBAS wieder in die dritte Instanz zu gehen. Dieses Spiel sei theoretisch "unbegrenzt" möglich.

Jährlich landen etwa 80 Prozent der Asylverfahren, die in erster Instanz beim Bundesasylamt behandelt werden, in der zweiten Instanz beim Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS). Genaue Zahlen über die Verfahren beim Bundesasylamt liegen nicht vor, sie dürften zuletzt jährlich bei rund 14.000 gelegen sein. Von den vom UBAS entschiedenen Fällen wiederum dürften 40 Prozent in die dritte Instanz gehen. (APA, red, DER STANDARD, Printausgabe 18.10.2007)