Dass sich Burgstaller doch entschieden hat, den in Salzburg unpopulären "Tennengebirgs-Deal" vor Gericht zu bekämpfen, mag auch mit dem nahenden Wahltermin Anfang 2009 zu tun haben. Bis vor kurzem hatte die Landeshauptfrau noch erklärt, sie sehe keine ausreichende rechtliche Handhabe. Noch vor wenigen Wochen hatte ein Sprecher Burgstallers auf Anfrage des Standard das Prozessrisiko als "extrem hoch" bezeichnet.
Burgstaller, selbst Juristin, warnt auch jetzt vor überzogenen Erwartungen und rechnet mit "juristischen Rückschlägen". Unabhängig von der anstehenden Auseinandersetzung vor Gericht fordert Burgstaller Bundesgesetze, in denen die Privatisierung von Wasserreserven gänzlich untersagt sein solle.
Mit dem Gerichtsverfahren betritt das Land Salzburg juristisches Neuland und führt einen Musterprozess. Inhaltlich stützt sich die Klage auf jenen Paragrafen im Bundesforstegesetz, in dem der Verkauf strategisch wichtiger Wasserressourcen an Private untersagt ist. Gemäß einem Gutachten des Salzburger Landesgeologen Gerald Valentin handelt es sich im konkreten Fall sicher um Gelände mit strategischen Wasserreserven.
Rechte abgetreten
Eine Sicht, die man bei den Bundesforsten nicht teilt; unter anderem mit Verweis auf zwei große Quellen, die derzeit völlig ungenutzt in die Lammer rinnen. Eine Klage wäre rein politisch motiviert, hatten die Bundesforste immer wieder betont.
Trotzdem waren sich Verkäufer und Käufer ihrer Sache nicht ganz so sicher: Um die gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Land zu verhindern, hat der neue Eigentümer Kaindl die Wasserrechte des fraglichen Gebiets "auf ewig" an die Gemeinde St. Martin am Tennengebirge und an Annaberg abgetreten. Symbolischer Preis: ein Euro.