Deutsches Bundesverfassungsgericht bekräftigt Beschluss gegen Roman Maxim Billers - Ex-Freundin in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt
Redaktion
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Karlsruhe - Die in Deutschland angestrengte Verfassungsbeschwerde des
Verlags Kiepenheuer & Witsch wurde abgewiesen: Der Roman "Esra" des Verlagsautors Maxim
Biller bleibt verboten. Der stark autobiografisch gefärbte Roman verletzt nach
dem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgericht die Persönlichkeitsrechte
von Billers Ex-Freundin, weil sie eindeutig als "Esra" erkennbar ist
und das Buch intimste Details der Liebesbeziehung schildert.
Allerdings revidierten die Verfassungsrichter das Urteil des
Bundesgerichtshofs (BGH), der das Verbot vor zwei Jahren bestätigt
hatte, in einem Punkt. Anders als Billers Ex-Freundin habe deren
Mutter keinen Unterlassungsanspruch. Zwar sei auch sie in der
Romanfigur Lale erkennbar. Der Umstand, dass sie dort sehr negativ
gezeichnet sei, reiche allerdings nicht für ein Verbot. "Für ein
literarisches Werk, das an die Wirklichkeit anknüpft, ist es gerade
kennzeichnend, dass es tatsächliche und fiktive Schilderungen
vermengt", befanden die Richter. (APA/dpa)
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