Er stürmte eine Party und tötete Ex-Freundin und fünf weitere Menschen - Motiv: Streit - Polizei erschoss den Täter
Redaktion
,
Crandon - Ein Hilfssheriff hat im US-Staat Wisconsin am Sonntag bei einem Amoklauf mindestens sechs Jugendliche erschossen, eine siebente Person wurde lebensgefährlich verletzt. Der 20-Jährige, der zur Tatzeit nicht im Dienst war, wurde nach Behördenangaben anschließend erschossen. Bei den Opfern handelt es sich um Jugendliche, die die örtliche High School besuchten oder dort in den vergangenen drei Jahren ihren Abschluss gemacht haben. Auch der Täter besuchte die Schule.
Der 20-Jährige hat nach einem Streit zum Gewehr gegriffen, teilte der Justizminister des Staates, JB Van Hollen, am Montag auf einer Pressekonferenz in Crandon mit. Hier hatte sich die Gruppe der jungen Leute im Alter von 14 bis 20 Jahren zu einer Pizza-Party getroffen. Nach der Bluttat flüchtete der Amokschütze, lieferte sich später ein Feuergefecht mit der Polizei und kam dabei selbst ums Leben, wie Van Hollen bestätigte. Ob der Amokschütze durch eine Polizeikugel starb, ließ der Minister aber offen. Die Untersuchungen dauerten noch an, betonte er.
Eifersucht
Örtliche Medien hatten zuvor unter Berufung auf Polizei und Augenzeugen berichtet, der junge Vize-Sheriff habe aus Eifersucht seine Ex-Freundin und fünf weitere Menschen getötet. Auf seiner anschließenden Flucht sei der Mann von einem Scharfschützen erschossen worden.
Die Mutter einer 14-Jährigen, die zu den Opfern gehörte, sagte weinend: "Das ist ein Albtraum, hoffentlich weckt mich bald jemand auf". Sie habe gehört, dass es sich bei dem Täter um einen eifersüchtigen Freund gehandelt habe, der "zum Berserker wurde". Ihre Tochter habe sie am Samstagabend angerufen und darum gebeten, bei einer Freundin übernachten zu dürfen, erklärte die Mutter. In dem Ort wurde der Schulunterricht für Montag abgesagt. (APA/AP/Reuters)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.