Wien - Freie Dienstnehmer und Selbstständige werden per 1.1.2008 bzw. 1.1.2009 in die Arbeitslosenversicherung einbezogen. Dies gab am Montag Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein (V) bekannt. Der entsprechende Gesetzesentwurf ging in Begutachtung.

Konkret sollen freie Dienstnehmer in der Arbeitslosenversicherung den Arbeitnehmern gleichgestellt werden, außerdem sollen sie in die Insolvenzentgeltsicherung einbezogen werden, so der Minister. Davon betroffen sind 64.900 freie Dienstnehmer, davon 39.797 geringfügig Beschäftigte. Diese Regelung soll mit 1.1.2008 in Kraft treten. Die Arbeitslosenversicherung für freie Dienstnehmer ist verpflichtend.

Selbstständig Erwerbstätige können sich freiwillig arbeitslosenversichern. Sie werden von der Arbeitslosenversicherung erfasst, haben aber die Möglichkeit herauszuoptieren. Die Beitragsgrundlage entspricht der Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage von derzeit 2.240 Euro. Die Beitragshöhe beträgt derzeit 6 Prozent, den Selbstständigen wird aber im Einführungszeitraum eine Reduktion auf gestaffelt 3, 4 und 5 Prozent gewährt. Die bestehenden Ansprüche bleiben gewahrt.

Diese Regelung wird aus technischen Gründen, so Bartenstein, erst ab 1.1.2009 in Kraft treten. Er geht davon aus, dass es sich dabei allerdings um ein Minderheitenprogramm handeln werde.

Attraktiver gemacht werden soll die Bildungskarenz. Das Weiterbildungsgeld in Höhe soll von bisher 436 auf rund 738 Euro angehoben werden. Gleichzeitig wird die Mindestbeschäftigungsdauer von derzeit 3 Jahren auf 1 Jahr reduziert.

Anpassungen werden auch bei den Zumutbarkeitsbestimmungen vorgenommen. Die Mindestverfügbarkeit beträgt 20 Stunden, bei Betreuungspflichten lediglich 16 Stunden. Verschärft werden die Sanktionen, wenn Arbeitslose beim Pfusch erwischt werden. So soll künftig das Arbeitslosengeld von vier Wochen statt bisher von zwei Wochen zurückgefordert werden. (apa)