Die Rockgruppe Queen hat vor dem Obersten Gerichtshof in ihrem Rechtsstreit mit der kleinen Ötztaler Plattenfirma MCP Sound & Media Recht erhalten. Der OGH entschied, dass die Marke "We Will Rock You" entgegen des Urteils des Oberlandesgerichts Wien doch geschützt ist (17 Ob 15/07s vom 7.8.2007). Queen hatte eine Schadenersatzklage über 140.000 Euro gegen MCP eingebracht, weil diese eine eigene Version des Musicals "We Will Rock You" auf den Markt gebracht hatte - und davon bloß ein paar 100 CDs verkauft. Wie Otto Wächter von Graf & Pitkowitz Rechtsanwälte, die Queen vertraten, mitteilte, bestätigte der OGH die Gültigkeit der von Queen registrierten europäischen Gemeinschaftsmarke "We Will Rock You" gegen die MCP geklagt hatte. Das OLG Wien hatte argumentiert, dass der Titel des Queen-Songs so bekannt sei, dass normale Musikhörer diesen zwar Queen zuordnen, aber nicht "als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen oder dessen Produkte verstanden würde". Der OGH sah das hingegen anders. (ef, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 26.9.2007)