Med-Uni Graz präsentiert Zweiervorschlag zur Rektors-Kür
Senat hat keine Frau vorgeschlagen - Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen muss vor Wahl noch grünes Licht geben
Redaktion
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Graz - Der Senat der Medizinischen Universität Graz hat am Mittwoch einen
Zweiervorschlag für die Wahl des Rektors erstellt. Dies wurde vom Senatsbüro
mitgeteilt. Zwei Bewerber erreichten die notwendige Mehrheit, daraus ergab sich
die Reihung mit dem Rostocker Univ.-Prof. Emil C. Reisinger an der Spitze,
gefolgt vom Innsbrucker Univ.-Prof. Jörg I. Stein. Der Vorschlag wurde dem
Universitätsrat übermittelt, der daraus in seiner Sitzung am kommenden
Dienstag, 25. September, den künftigen Rektor wählen wird. Einsprüche sind
allerdings noch möglich: Da im Zweiervorschlag keine Frau - trotz einer
weiblichen Bewerbung - ist, muss erst der am Donnerstag tagende Uni-
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen zustimmen.
Zehn Bewerber
Auf die neuerliche Ausschreibung des Rektorenamtes an der Med-Uni Graz für
die Funktionsperiode vom 1. Oktober 2007 bis 30. September 2011 waren
innerhalb der Bewerbungsfrist zehn Bewerbungen eingegangen. In der Sitzung
des Senates am 28. August wurde beschlossen, sieben Bewerber zu einer
universitätsöffentlichen Präsentation und einem senatsinternen Hearing
einzuladen, die am Montag und Dienstag stattfanden.
Neuausschreibung war notwendig
Der bisherige Chef der Med-Uni, Gerhard Franz Walter, hatte sich im Frühjahr
zwar für eine weitere Funktionsperiode beworben - der Senat hatte ihn aber
offenbar nicht als rektorwürdig befunden und nicht in seinen Kandidaten-
Vorschlag für den Uni-Rat aufgenommen. Bei der darauffolgenden
Neuausschreibung hatte der Rektor dann nicht mehr mitgemacht. Im Juni hätte es
dann bereits eine Entscheidung geben sollen, es war aber zu einer
Neuausschreibung gekommen: Der Senat hatte dem Uni-Rat mit Emil Reisinger,
derzeitiger Dekan der Medizinischen Fakultät in Rostock, nur einen
Einervorschlag statt wie vorgesehen einen Dreiervorschlag vorgelegt - dieser
hatte nicht die nötige Stimmenmehrheit im Uni-Rat gefunden.
Der nunmehrige Zweiervorschlag ergibt sich daraus, dass nur zwei Bewerber die
notwendige Stimmenmehrheit - 50 Prozent - schafften. Zwei Hürden gibt es nun
noch: Einerseits den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, der sich daran
stoßen könnte, dass es keine Bewerberin unter die letzten zwei - angestrebt war
ursprünglich ein Dreiervorschlag - schaffte. Zum anderen wäre dies der Senat
selbst, dem wie schon im Juni die Auswahl unter zwei Kandidaten zu gering
erscheinen könnte. (APA)
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