Justizministerin fordert gerichtliche Aufsicht für Sexualstraftäter
Berger: Richter sollen etwa Fortsetzung einer Therapie anordnen oder Meldepflicht verhängen - Platter-Vorschläge zu wenig
Redaktion
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Wien - Justizministerin Maria Berger plädiert für die
Möglichkeit einer "gerichtlichen Aufsicht" über Sexualstraftäter nach
der Haftentlassung. Richter sollten z.B. die Fortsetzung einer
Therapie anordnen, eine Meldepflicht verhängen oder die Ausübung
bestimmter Berufe oder Tätigkeiten untersagen können, erläuterte
Berger. Die Vorschläge von Innenminister Günther
Platter greifen ihr teilweise zu kurz; etwa beim Berufsverbot.
Für Berger geht es vor allem darum, Rückfälle bekannter Täter zu
verhindern.
Grundsätzlich betonte die Ministerin, dass das Anliegen, "alle
Möglichkeiten zu nützen, um Kinder und Jugendliche zu schützen, ein
gemeinsames" sei, "dies hat aber mit Maß und Ziel und
grundrechtskonform zu geschehen".
Platters Vorschläge greifen zu kurz
Die am Montag von Platter veröffentlichten Vorschläge lehnt Berger
nicht rundum ab. Aber das von ihm verlangte Berufsverbot für
Sexualstraftäter im Kinder- und Jugendbereich ist ihr zu wenig:
Rückfallsgefährdeten müsse z.B. auch ehrenamtliche Tätigkeit im
Jugendbereich oder, wenn sie Selbstständige sind, die Beschäftigung
jugendlicher Arbeitnehmer untersagt werden.
Noch nicht festlegen will sich Berger in der Frage der Sanktionen
- wo Platter generell für höhere Strafen eintrat. Die
Justizministerin will noch von SPÖ und ÖVP im Parlament gemeinsam
beauftragte Evaluierung abwarten; die Ergebnisse sollen im Herbst
vorliegen. Prinzipiell gab Berger aber zu bedenken, dass es sich
gerade im Sexualstrafbereich häufig um Triebtäter handle: "Die lassen
sich nicht dadurch abschrecken, dass ein Strafrahmen um ein Jahr
hinaufgesetzt wird." (APA/Red)
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