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Justizministerin Maria Berger plädiert für die Möglichkeit einer "gerichtlichen Aufsicht" über Sexualstraftäter nach der Haft.

Foto: AP/Hans Punz
Wien - Justizministerin Maria Berger plädiert für die Möglichkeit einer "gerichtlichen Aufsicht" über Sexualstraftäter nach der Haftentlassung. Richter sollten z.B. die Fortsetzung einer Therapie anordnen, eine Meldepflicht verhängen oder die Ausübung bestimmter Berufe oder Tätigkeiten untersagen können, erläuterte Berger. Die Vorschläge von Innenminister Günther Platter greifen ihr teilweise zu kurz; etwa beim Berufsverbot. Für Berger geht es vor allem darum, Rückfälle bekannter Täter zu verhindern.

Grundsätzlich betonte die Ministerin, dass das Anliegen, "alle Möglichkeiten zu nützen, um Kinder und Jugendliche zu schützen, ein gemeinsames" sei, "dies hat aber mit Maß und Ziel und grundrechtskonform zu geschehen".

Platters Vorschläge greifen zu kurz

Die am Montag von Platter veröffentlichten Vorschläge lehnt Berger nicht rundum ab. Aber das von ihm verlangte Berufsverbot für Sexualstraftäter im Kinder- und Jugendbereich ist ihr zu wenig: Rückfallsgefährdeten müsse z.B. auch ehrenamtliche Tätigkeit im Jugendbereich oder, wenn sie Selbstständige sind, die Beschäftigung jugendlicher Arbeitnehmer untersagt werden.

Noch nicht festlegen will sich Berger in der Frage der Sanktionen - wo Platter generell für höhere Strafen eintrat. Die Justizministerin will noch von SPÖ und ÖVP im Parlament gemeinsam beauftragte Evaluierung abwarten; die Ergebnisse sollen im Herbst vorliegen. Prinzipiell gab Berger aber zu bedenken, dass es sich gerade im Sexualstrafbereich häufig um Triebtäter handle: "Die lassen sich nicht dadurch abschrecken, dass ein Strafrahmen um ein Jahr hinaufgesetzt wird." (APA/Red)