Doch seit Montag droht dieses neu gewonnene Gleichgewicht erneut in sich zusammenzubrechen: Irma soll in die Slowakei abgeschoben werden, weil ihr Asylverfahren dort abgewickelt werden muss. "Wir warten stündlich auf das Auftauchen der Fremdenpolizei", berichtete Hollerwöger Mittwochmittag. Was Irma, sollte sie tatsächlich nach Bratislava gebracht werden, dort anfangen soll, sei völlig unklar: Die Mutter werde "in der Slowakei vermutet", sei aber unauffindbar.
Ein von der Mutter 2005 in der Slowakei für sich und ihre beiden Töchter gestellter Asylantrag - der Vater starb in Georgien - liegt am Beginn von Irmas Problemen. Laut Unabhängigem Bundesasylsenat, der sich auf das EU-weite Dublinabkommen beruft, muss das Mädchen in das Land der Antragstellung zurück. Dass sie noch ein Kind ist, sprach gegen die Abschiebung laut Ubas-Richter ebenso wenig wie der Umstand, dass Irmas 19-jährige Schwester in Wien lebt. Die junge Frau darf fürs Erste hier bleiben, bis der Verwaltungsgerichtshof über eine Beschwerde entschieden hat.