Wien - Irma A. aus Georgien ist knapp 15 Jahre alt und nach einer jahrelangen Geschichte der Flucht im März 2007 endlich ein wenig zur Ruhe gekommen. In der Caravan-Wohngemeinschaft des Wiener Integrationshauses habe sich das "schüchterne, disziplinierte Mädchen" gut eingelebt, schildert Wohngemeinschaftsleiter Otto Hollerwöger. Das Polytechnikum besuche Irma "mit Erfolg", 2008 könne sie den Hauptschulabschluss machen.

Doch seit Montag droht dieses neu gewonnene Gleichgewicht erneut in sich zusammenzubrechen: Irma soll in die Slowakei abgeschoben werden, weil ihr Asylverfahren dort abgewickelt werden muss. "Wir warten stündlich auf das Auftauchen der Fremdenpolizei", berichtete Hollerwöger Mittwochmittag. Was Irma, sollte sie tatsächlich nach Bratislava gebracht werden, dort anfangen soll, sei völlig unklar: Die Mutter werde "in der Slowakei vermutet", sei aber unauffindbar.

Ein von der Mutter 2005 in der Slowakei für sich und ihre beiden Töchter gestellter Asylantrag - der Vater starb in Georgien - liegt am Beginn von Irmas Problemen. Laut Unabhängigem Bundesasylsenat, der sich auf das EU-weite Dublinabkommen beruft, muss das Mädchen in das Land der Antragstellung zurück. Dass sie noch ein Kind ist, sprach gegen die Abschiebung laut Ubas-Richter ebenso wenig wie der Umstand, dass Irmas 19-jährige Schwester in Wien lebt. Die junge Frau darf fürs Erste hier bleiben, bis der Verwaltungsgerichtshof über eine Beschwerde entschieden hat.

Die Republik solle bei beiden in das Verfahren eintreten, fordern jetzt Integrationshaus und Wiener Kinderanwaltschaft. Im Innenministerium hieß es am Mittwoch, die Fälle würden "erneut geprüft". (Irene Brickner/DER STANDARD, Printausgabe, 2.8.2007)