Krank: Kein Pass

Wer krank und sozial bedürftig ist, hat jetzt kaum Chancen auf Einbürgerung: Sabah Noor etwa, Ex-Staatsanwältin aus Pakistan, die Polizeiübergriffe öffentlich machte. 1999 musste sie flüchten und bekam in Österreich Asyl. In Wien arbeitete Frau Noor als Begleiterin eines Behinderten-Schulbusses und besuchte einen Deutsch-Intensivkurs. Schritte zur Integration, die ihr bei ihrem Einbürgerungsantrag 2006 aber nicht weiterhalfen. "Der Antrag wurde abgelehnt, weil Frau Noor an einem Nierenleiden erkrankte und kurzfristig Sozialhilfe beziehen musste", schildert Grünen-Menschenrechtssprecherin Brigid Weinzinger. Sozialhilfebezug gilt drei Jahre rückwirkend als Ausschlussgrund für einen österreichischen Pass - "auch wenn die Person unverschuldet in diese Lage kam", kritisiert Weinzinger. (bri)

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Forscherin: Wartezeit 15 Jahre

Die 34-jährige Doktorin der Technik aus dem südamerikanischen Urugay arbeitet seit dem Jahr 2001 mit einem unbefristeten Vertrag an einem Uni-Institut in Wien. In Belgien und den Niederlanden könnte die Frau, die anonym bleiben will, nach diesen mehr als fünf Jahren bereits die Staatsbürgerschaft beantragen - nicht so in Österreich, wo sie laut Grünen 15 Jahre wird warten müssen. Schuld daran ist der durch das Fremdenpaket 2006 prekär gewordene Aufenthaltsstatus der Akademikerin: Wie die meisten ausländischen Forscher muss sie befristete Aufenthaltsbewilligungen "stückeln" - und daran wird auch die geplante Mini-Novelle für Forscher nichts ändern. Die Staatsbürgerschaft bleibt Zukunftsmusik. Für sie ist eine ordentliche Niederlassungsbewilligung über fünf Jahre Voraussetzung. (bri, DER STANDARD Printausgabe, 1.8.2008)

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Flüchtling: Zurück an den Start

Vor März 2006 hatte es für Farid Gafari in Sachen Staatsbürgerschaft recht gut ausgesehen. Der 20-jährige Afghane, der vor dem Taliban-Regime nach Österreich geflüchtet war, hatte zwar kein Asyl, aber dafür subsidiären Schutz erhalten. Damit verfügte er über eine Aufenthaltsbewilligung - und die Zeit, die er so in Österreich verbrachte, wurde laut altem Staatsbürgerschaftsgesetz auf die Pass-Anwartschaft angerechnet. Zudem konnte der junge Mann, der seit 2003 ohne Unterbrechung am Flughafen Wien-Schwechat arbeitet, darauf hoffen, die Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren "voller Integration" verliehen zu bekommen. Aber mit dem neuen Staatsbürgerschaftsrecht wurden beide Voraussetzungen gestrichen. Brigid Weinzinger: "Gafari muss mit seinem Antrag jetzt 15 Jahre lang warten." (bri, DER STANDARD Printausgabe, 1.8.2007

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