zur klarstellung: das kunstwerk ‚marienlift’ wurde im kulturhauptstadtjahr 2003 unter der vereinbarung errichtet, dass es mit ende des kulturhauptstadtjahres wieder abgebaut werden soll. zu dieser vereinbarung habe ich mich als dessen urheber selbstverständlich immer bekannt.

es steht der stadt graz frei, den llift am eisernen tor auch ohne einbeziehung des künstlers an wen auch immer zu verkaufen. nicht aber steht ihr frei, den lift als kunstwerk oder als ‚marienlift’ zu verkaufen, weil dieser begriff markengeschützt ist. vor allem aber, weil sich der lift nur in einheit mit der mariensäule als kunstwerk definiert. diesen sachverhalt und details zum abbau habe ich mehrfach mündlich und schriftlich den verantwortlichen der stadt graz und dem herrn bürgermeister dargelegt. da die stadt nach wie vor behauptet, ein kunstwerk zu verkaufen, stelle ich hiemit klar: diesen lift aus dem zusammenhang mit der mariensäule zu reissen und weiterhin als kunstwerk auszugeben stellt eine grobe verletzung und missachtung der urheberrechte und eine eiskalte rücksichtslosigkeit gegenüber dem geistigen eigentum des künstlers dar. als urheber verwahre ich mich daher ein für alle mal gegen die weitere verwendung der bezeichnung ‚marienlift’ für ein teilstück des seinerzeitigen kunstwerks.

p.s.: der ökopark hartberg erwartet sich vom lifttransfer eine attraktion. der stadt graz ist diese sicher.

richard kriesche, 31. juli. 2007.