Wien - Im Zusammenhang mit der von Justizministerin Maria Berger geplanten Sonderstaatsanwaltschaft gegen Korruption werden nun auch die Bestimmungen über die Bestechung in der Privatwirtschaft verschärft: Wer Mitarbeiter eines anderen Unternehmens mittels Bestechung zur "unlauteren Vornahme oder Unterlassung einer Rechtshandlung" bringt, riskiert künftig bis zu drei Jahre Haft. Der Bestochene riskiert ebenfalls drei Jahre Gefängnis, bei einem Schaden über 3.000 Euro sogar bis zu fünf Jahre. Angehoben wird auch der Strafrahmen bei der Beamtenbestechung.

Die neuen Strafbestimmungen ("Geschenkannahme durch Bedienstete oder Beauftragte", "Bestechung von Bediensteten und Beauftragten") werden ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Die bisherigen Bestimmungen aus dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb werden gestrichen. Sie haben eine Höchststrafe von drei Monaten vorgesehen und waren totes Recht: Bis dato gab es keine einzige strafrechtliche Verurteilung aufgrund dieser Tatbestände.

Geschenkannahme

Ein wesentlicher Unterschied zur Beamtenbestechung: Geschenkannahme wird in der Privatwirtschaft nur dann strafbar sein, wenn sie mit einer pflichtwidrigen Handlung verknüpft ist. Beamte machen sich dagegen auch dann strafbar, wenn sie für die "pflichtgemäße Vornahme einer Rechtshandlung" ein Geschenk annehmen (Par. 304 StGB). Dafür droht ein Jahr Haft. Dieser Passus wird nun weiter verschärft und umfasst auch das so genannte "Anfüttern" (also das beständige Annehmen kleiner Geschenke, die vorgeblich nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Beamten stehen).

Bestechung

Von zwei auf drei Jahre angehoben wird der Strafrahmen für Beamte, die Geld für die "Vornahme oder Unterlassung" einer pflichtwidrigen ("parteilichen") Rechtshandlung annehmen. Klar gestellt wird in der Novelle auch, dass die Bestechung aller in- und ausländischen Beamten und sowie von ausländischen Abgeordneten strafbar ist (Par. 307 StGB). Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre.

Nicht in der Novelle enthalten ist der Plan, auch die Bestechung und Bestechlichkeit von österreichischen Abgeordneten zu bestrafen. Im Justizministerium geht man aber trotzdem davon aus, dass entsprechende Strafbestimmungen geschaffen werden. Aus Respekt vor dem Parlament warte man aber eine entsprechende Initiative des Nationalrats ab.

Internationale Vereinbarungen

Die von Justizministerium am Mittwoch zur Begutachtung ausgeschickte Novelle dient der Umsetzung einer Reihe von internationalen Vereinbarungen (UN-Konvention gegen Korruption, EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor, Strafrechtsübereinkommen des Europarats). (APA)