Wien - Der Plan der rot-schwarzen Staatsreform-Arbeitsgruppe zur Installation eines Justizanwalts sorgt innerhalb der ÖVP für Verwerfungen. Während ÖVP-Chefverhandler Andreas Khol die Kritik seiner Parteifreundin Volksanwältin Maria Fekter zurückweist und das Modell verteidigt, ist auch ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer skeptisch: "Ich glaube nicht, dass wir eine zusätzliche Anwaltschaft brauchen", sagt Donnerbauer gegenüber der APA. Khol verweist dagegen darauf, dass der Justizanwalt deutlich mehr Rechte hätte als die Volksanwaltschaft.

Fekter: Entwurf "unausgegoren"

Der Justizanwalt soll nach den Plänen der rot-schwarzen Verfassungsreformer Missständen in der Gerichtsbarkeit nachgehen. Fekter ist zwar grundsätzlich für eine derartige Beschwerdestelle, hält den Entwurf aber für "unausgegoren". Sie kritisiert die mangelnde Abgrenzung des Justizanwaltes zur Volksanwaltschaft, wo sie selbst für den Justizbereich zuständig ist. Khol dazu und zur Kritik der Richtervereinigung an dem Modell: "Ein bisschen hat man den Eindruck, dass sich die Kontrollierten ihre Kontrollore selber aussuchen wollen und die anderen fürchten um ihren Arbeitsbereich."

Justizanwalt mehr Rechte als Volksanwalt

Er gesteht zwar zu, dass es Überlappungen zwischen Justizanwalt und Volksanwaltschaft geben wird, aber die Justiz habe eben auch "große Vorbehalte" gegen die Kontrolle von außen durch die Volksanwälte. "Die Volksanwaltschaft ist ohnehin mit unglaublich vielen Fällen überlastet und ich würde sagen, dass die spezialisierte Kontrolle durch eine justizinterne, durch Berufsrichter besetzte Beschwerdestelle die Kontrolle effizienter machen kann", so Khol. Außerdem werde der Justizanwalt wesentlich mehr Rechte haben als die Volksanwaltschaft.

Donnerbauer: Modell in Linz

Allerdings ist auch der ÖVP-Justizsprecher im Nationalrat Donnerbauer beim Justizanwalts-Modell "skeptisch": "Wir haben die Volksanwaltschaft und man sollte das nicht aufsplitten: Den Bereich, den die Volksanwaltschaft prüft, soll sie weiter prüfen." Und für die Einrichtung einer Beschwerdestelle in der Justiz "braucht man keine verfassungsrechtliche Bestimmung", betont Donnerbauer. Hier könne das Justizministerium selbst tätig werden. Entsprechende Modellversuche gebe es beispielsweise in Linz.

Modell "zumindest überdenkbar"

Donnerbauer befürchtet, dass ein verfassungsrechtlich verankerter Justizanwalt mit der ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Justiz kollidieren könnte. "Es ist die Gefahr, dass man da die Unabhängigkeit der Justiz berührt. Die Abgrenzung ist schwierig und wenn man das noch dazu in die Verfassung schreibt wird es noch schwieriger", so der ÖVP-Abgeordnete. Er hält das Modell daher "zumindest für überdenkbar". (APA)