Salzburg - "Wechselhaftes Wetter mit wiederholten Regenschauern" und "die Wolken überwiegen" - mit dieser Wetterprognose der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik setzte sich am Dienstag in Salzburg erstmals seit acht Jahren der Mechanismus der "Schlechtwetterverordnung" in Kraft. Den ganzen Vormittag überwachten Beamte der Stadt die Verkehrsdichte an den Einfallstraßen und überprüften den Füllstand der Altstadtgaragen.

Zu Mittag dann die Entwarnung: Zwar strömten die Touristen von den Badeseen zu Tausenden in die Stadt, und die Parkgaragen waren am Rand der Kapazitätsgrenze, die Sperre der Stadt für alle Autos mit ausländischen Kennzeichen war aber nicht notwendig.

Gäste kamen mit Öffis

Laut Verkehrsstadtrat Johann Padutsch (Bürgerliste) sei man aber nur knapp an dieser Notbremse vorbeigeschrammt. Zu Festspielzeiten hätte man die Urlauberautos vermutlich auf den Parkplatz beim Messegelände ableiten müssen, um einen Verkehrskollaps wie vergangenen Sommer zu vermeiden. Dass die "Schlechtwetterverordnung" schließlich doch nicht in Kraft treten musste, ist freilich auch den Gästen selbst zu verdanken. Die Infokampagne in den Urlaubsorten dürfte Wirkung gezeigt haben. Viele sind freiwillig vom Stadtrand mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln ins Zentrum gefahren.

Von der realen Verkehrslage unberührt blieb der Streit um die mögliche Autosperre. VP und Wirtschaftskammer laufen gegen die Maßnahme Sturm: Die Totalsperre sei "ein verheerendes Signal an unsere Gäste", empört sich die Kammer. Die Kämmerer befürchten wirtschaftliche Schäden von mehreren hunderttausend Euro pro Fahrverbotstag. Die VP will den Staus bei Schlechtwetter mit Stauberatern des ÖAMTC entgegenwirken. Diese sollen die Touristen beraten und umleiten.

Damit ist man bei der VP dem eigentlichen Inhalt der "Schlechtwetterverordnung" allerdings sehr nahe: Auch Padutsch will die Sperre als Serviceaktion verstanden wissen, um den Salzburg-Besuchern stundenlanges Stauen auf dem Weg zum Sightseeing zu ersparen. Und: Falls sich wirklich ein Tourist der Ableitung auf einen Park-&-Ride-Parkplatz widersetzen sollte, würde es vorerst auch keine Strafen geben, so Padutsch. (Thomas Neuhold, DER STANDARD Printausgabe, 25.7.2007)