Kaum stellte die Expertengruppe rund um Peter Kostelka, Georg Lienbacher und Andreas Khol ihre Empfehlungen zur Staats- und Verwaltungsreform vor, gibt es schon die ersten Beanstandungen. "Die angestrebte große Staatsreform entpuppt sich als kleinster, großkoalitionärer Nenner", sagt Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen. "Nach einer langen Nacht und einem langen Tag komme ich zu wenigstens drei großen Kritikpunkten."

Grüne: Weisungsrecht soll weg

Erster dieser drei Punkte ist der Umgang mit der Staatsanwaltschaft. Hier fehle eine verfassungsrechtliche Verankerung. Hauptkritikpunkt der Grünen ist, dass die Staatsanwaltschaft nicht vom Weisungsrecht des Justizministeriums gelöst wird. Dadurch ist weiterhin die Gefahr von politischer Einflussnahme auf staatsanwaltschaftliches Handeln gegeben. "Im Extremfall kann der Justizminister wie ein Herrscher im Mittelalter auf jeden Fall Einfluss nehmen", sagt Steinhauser. Damit wolle man kein Misstrauen gegenüber der aktuellen Justizministerin Maria Berger aussprechen, sondern lediglich vorausschauend handeln. "Der Entwurf hat die Problematik des Weisungsrechts zwar erkannt, aber inkonsequent gehandelt."

Senate sollten interdisziplinär zusammengesetzt sein

Mit der Schaffung der zehn "Verwaltungsgerichtshöfe erster Instanz" sind die Grünen einverstanden. Lediglich die Art und Weise der Ausführung behagt ihnen nicht. "Es wäre zielführender gewesen, einen interdisziplinären Zugang zu finden", sagt Steinhauser. Hier sollten Senate, in denen neben einem Juristen auch verschiedene Berufsgruppen vertreten sind, entscheiden und nicht wie vorgesehen Einzelrichter. "Durch die Kombination von rechtlicher Fachqualität und spezifischem Fachwissen würde das Ergebnis qualitativ hochwertige Entscheidungen garantieren", so Steinhauser.

Rechnungshofprüfung ab 25 Prozent öffentlicher Beteiligung

Der dritte Punkt, der den Grünen sauer aufstößt ist die fehlende Ausweitung der Prüfungszuständigkeiten des Rechnungshofes. Die Grünen verlangen Prüfungen durch den Rechnungshof ab einer öffentlichen Beteiligung von 25 Prozent. Derzeit liegt die Grenze bei fünfzig Prozent. Außerdem sollten auch Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern in Zukunft nicht mehr vor Untersuchungen gefeit sein, so Steinhauser. Derzeit prüft der Bundes-Rechnungshof Gemeinden ab 20.000 Einwohnern.

Albert Steinhauser schloss nicht aus, dass nach weiterer Begutachtung noch andere Kritikpunkte folgen würden. "Die Detailfragen müssen allerdings Experten klären", sagt er. (saj, derStandard.at, 24.7.2007)