Margit Schratzenstaller

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Wer Geld braucht, soll sich selbst Geld beschaffen." Mit diesem - auf die Bundesländer abzielenden - Motto leitete der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Sommer 2004 die Finanzausgleichsverhandlungen ein. Drei Jahre später bereitete Amtsnachfolger Wilhelm Molterer den Finanzausgleichsexperten ein Déjà-vu-Erlebnis. Denn auch er legte Anfang Juli, zu Beginn der vorgezogenen Verhandlungen über den Finanzausgleich, die Forderung nach mehr Steuerautonomie für die Länder auf den Verhandlungstisch: Von dem sie mangels Diskussionsbereitschaft der Ländervertreter allerdings ebenso schnell wieder verschwand wie vor drei Jahren. Der Status quo einer fehlenden Steuerautonomie der Länder - seit Jahrzehnten aus akademischen Kreisen kritisiert - wird somit für die kommende Finanzausgleichsperiode festgeschrieben.

Die wirtschaftspolitische Diskussion über regionale Steuerhoheit wird in Österreich mehr durch Vorurteile als durch harte Fakten dominiert. Ihre Gegner erwarten gravierende negative Folgen: von "Steuerwildwuchs" bis hin zu einem ruinösen Steuerwettbewerb zwischen den Ländern. Als abschreckendes Beispiel dient dabei häufig der Österreich recht ähnliche Föderalstaat Schweiz.

Dort haben die (den österreichischen Bundesländern vergleichbaren) Kantone weitgehende eigenständige Besteuerungsrechte auch bezüglich der großen direkten Steuern - also Einkommen- und Unternehmenssteuer: Was in der Tat mit einer Ausdifferenzierung der kantonalen Steuerregelungen sowie einem Ausmaß an interkantonaler Konkurrenz einhergeht, das nicht zu dem im Großen und Ganzen bewährten österreichischen Modell eines kooperativen Föderalismus passen würde.

Breites Spektrum

Allerdings existiert, wie ein Blick auf das europäische Umfeld bestätigt, eine große Bandbreite bezüglich des Ausmaßes der regionalen Steuerhoheit. Am einen Ende des Spektrums steht das Modell Schweiz mit seinem sehr kompetitiven Föderalismus: Hier kommt der mittleren Staatsebene im Vergleich der europäischen Föderalstaaten der größte Grad an Steuerautonomie zu. Österreich befindet sich am anderen Ende; die Länder haben überhaupt keine bedeutende eigene Steuer und damit faktisch keine Steuerhoheit. Dementsprechend bilden eigene Steuereinnahmen lediglich zwei Prozent der Ländereinnahmen.

Das Band zwischen Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung, das in Österreich insbesondere auf der Bundesländerebene sehr lose ist, könnte jedoch schon durch ein weit geringeres Ausmaß an Steuerautonomie gestärkt werden, als es den Schweizer Kantonen zugestanden wird: nämlich durch die Übertragung bisheriger Bundesabgaben an die Länder als eigene Steuern, mit bundesweit einheitlichen Regelungen.

Solche eigenen Steuereinnahmen würden sicherlich mehr als Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben oder Transfers des Bundes denn als "eigenes Geld" betrachtet werden, mit dem entsprechend bedachtsam umgegangen werden würde: zumal bei Finanzierungsengpässen nicht einfach nach mehr Geld vom Bund gerufen werden kann. Gleichzeitig würden einheitliche Rahmenregelungen die Gefahr eines nach unten gerichteten Steuerwettbewerbs vermeiden. Und die Verfügung über eigene Steuereinnahmen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Abbau des zunehmend undurchschaubaren Transfergeflechts zwischen Ländern und Bund bzw. Gemeinden. Es wäre daher zu wünschen, dass der so frühzeitig angekündigte Verzicht bis zum Herbst noch einmal überdacht wird. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 21./22.7.2007)