Wien - Bei der geplanten Reform des Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) soll die umstrittene Mindesteinkommensgrenze für künstlerisches Schaffen nicht abgeschafft werden. Dafür sind Erleichterungen wie Ausnahmeregelungen, Toleranzfristen und "Jokerjahre" für jene Künstler geplant, die das vorgeschriebene Mindesteinkommen aus ihrer künstlerischen Tätigkeit nicht erreichen. Dahin gehende Informationen in einer Aussendung des Kulturrates Österreich wurden im Kulturministerium gegenüber der APA bestätigt.

Wer zu wenig Gewinn aus seiner künstlerischen Tätigkeit erzielt, wird nach derzeitigem Stand auch künftig keine Leistung aus dem Fonds bekommen. Schmied hatte sich ursprünglich für die Abschaffung der Mindestgrenze ausgesprochen. Für den Zeitraum von 2001 bis 2005 gibt es Rückforderungen von Pensionszuschüssen aus dem KSVF in der Gesamthöhe von rund 4,5 Mio. Euro, weil Künstler entweder zu viel oder zu wenig verdient haben. Jährlich sind davon rund 1.300 Künstler betroffen, zwei Drittel davon wegen Unterschreitung der Einkommensgrenze. Diese Grenze betrug zuletzt 4.094 Euro im Jahr.

Der gemeinsam mit Interessensvertretungen der Künstler erarbeitete Vorschlag für die Novelle werde auf Wunsch des Koalitionspartners ÖVP über den Sommer von einem Sozialrechtsexperten evaluiert und soll im September in die Begutachtung gehen, hieß es im Ministerium. Ziel sei, den von Kulturministerin Claudia Schmied verhängten Rückforderungsstopp für diejenigen Künstler, die bisher das Mindesteinkommen nicht erreicht haben und daher Leistungen aus dem Fonds zurückzahlen müssen, dauerhaft zu fixieren.

Stipendien und Kunstvermittlung als Honorar

Künftig sollen jedoch auch Stipendien und Auszeichnungen sowie Honorare aus der Vermittlung der eigenen künstlerischen Arbeit (wie etwa Vortrags- oder Texthonorare) zum künstlerischen Einkommen zählen, hieß es von Seiten des Kulturrates. Wer auch dadurch noch zu wenig Einkommen erzielt, soll in Zukunft eine fünfjährige Toleranzfrist plus zwei weiteren "Jokerjahren" bekommen, in denen das vorgeschriebene Mindesteinkommen unterschritten werden darf.

Der KSVF arbeitet seit 1. Jänner 2001. Kritik gab es auch daran, wie die künstlerische Tätigkeit der Einreichenden bewertet werden soll. Die entsprechenden Kriterien sollen nun den "zeitgenössischen (Arbeits-)Verhältnissen" angepasst werden, so der Kulturrat. (APA)