Wien - Caritas-Präsident Franz Küberl spricht sich für eine Amnestie bei der Rückforderung von Kindergeld aus. Schließlich hätten sich die Bezieherinnen auf die Aussage des damaligen Sozialministers Herbert Haupt verlassen, wonach die Zuverdienstgrenze nicht kontrolliert werde, so Küberl im ORF-Parlamentsmagazin "Hohes Haus" am Sonntag.

Verfassungsjurist Mayer: Regelung verfassungswidrig

Verfassungsjurist Heinz Mayer sieht gute Chancen, dass bei einer Klage bis hin zum Verfassungsgerichtshof die Kindergeldregelung als verfassungswidrig aufgehoben werden könne. Wörtlich bezeichnete er das Gesetz als "Murks". Der Verfassungsgerichtshof habe schon öfter Gesetze aufgehoben, die so kompliziert seien, dass sie reine "Denksportaufgaben" seien, so Mayer wörtlich. Mayer spielt damit auf die komplizierte Berechnung des neben dem Kindergeld erlaubten Verdienstes an.

Mayer kann sich außerdem gut vorstellen, dass auf Grund der Aussagen des früheren Sozialministers Haupt, dass nicht kontrolliert werde, eine Amtshaftungsklage gegen die Republik möglich ist. (APA)