Wien - Caritas-Präsident Franz Küberl spricht sich für eine
Amnestie bei der Rückforderung von Kindergeld aus. Schließlich hätten
sich die Bezieherinnen auf die Aussage des damaligen Sozialministers
Herbert Haupt verlassen, wonach die Zuverdienstgrenze nicht
kontrolliert werde, so Küberl im ORF-Parlamentsmagazin "Hohes Haus"
am Sonntag.
Verfassungsjurist Mayer: Regelung verfassungswidrig
Verfassungsjurist Heinz Mayer sieht gute Chancen, dass bei einer
Klage bis hin zum Verfassungsgerichtshof die Kindergeldregelung als
verfassungswidrig aufgehoben werden könne. Wörtlich bezeichnete er
das Gesetz als "Murks". Der Verfassungsgerichtshof habe schon öfter
Gesetze aufgehoben, die so kompliziert seien, dass sie reine
"Denksportaufgaben" seien, so Mayer wörtlich. Mayer spielt damit auf
die komplizierte Berechnung des neben dem Kindergeld erlaubten
Verdienstes an.
Mayer kann sich außerdem gut vorstellen, dass auf Grund der
Aussagen des früheren Sozialministers Haupt, dass nicht kontrolliert
werde, eine Amtshaftungsklage gegen die Republik möglich ist. (APA)