Berlin - Männern sollen nach dem Willen der deutschen
Bundesregierung mehr Rechte bei Vaterschaftstests bekommen. Nach
einem am Mittwoch vom Kabinett in Berlin beschlossenen
Gesetzesentwurf haben Väter demnächst ebenso wie Mütter oder Kinder
einen Anspruch auf Klärung der Abstammung. Die Neuregelung sieht vor,
dass alle Betroffenen in die genetische Abstammungsuntersuchung
einwilligen und die Entnahme der erforderlichen Proben dulden, wie
die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries in Berlin mitteilte.
Diese Neuregelung war im Februar vom deutschen
Bundesverfassungsgericht bis spätestens Ende März 2008 eingefordert
worden und muss nun noch vom Bundestag beschlossen werden.
Rechtslage
Bisher kann die Vaterschaft nur im Rahmen einer so genannten
Anfechtung geklärt werden. Stellt sich dabei heraus, dass der
rechtliche nicht der biologische Vater ist, wird damit zwangsläufig
das rechtliche Band zwischen Vater und Kind zerrissen. Ein
zusätzliches Verfahren soll nun einen Vaterschaftstest ermöglichen,
ohne dass sich daraus zwingend rechtliche Konsequenzen ergeben. Der
Mann kann im Rahmen dieses Verfahrens also der rechtliche Vater
bleiben, auch wenn er nicht der biologische Vater ist.
Keine zeitlichen Fristen
Der neue "Anspruch auf die Klärung der Abstammung" ist an keine
zeitlichen Fristen oder sonstigen Voraussetzungen geknüpft. Wird die
Einwilligung von einem der Beteiligten versagt, kann sie unter
Umständen vom Familiengericht ersetzt werden. Das Verfahren kann
allerdings für eine gewisse Frist ausgesetzt werden, wenn das
Kindeswohl auf dem Spiel steht. Als Beispiel nannte Zypries besondere
Lebenslagen, wie etwa eine psychische Krankheit des Kindes,
Magersucht oder Selbstmordgefahr.
Unabhängig von diesem so genannten Klärungsverfahren bleibt das
eigentliche Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft bestehen. Das
zweifelnde Familienmitglied hat laut Zypries die Wahl, ob es eines
oder zugleich beide Verfahren in Anspruch nimmt. Für die Anfechtung
der Vaterschaft gilt auch in Zukunft grundsätzlich eine Frist von
zwei Jahren. Die Frist beginnt, wenn der Mann von Umständen erfährt,
die ihn ernsthaft an seiner Vaterschaft zweifeln lassen. (APA/AFP)