Berlin - Männern sollen nach dem Willen der deutschen Bundesregierung mehr Rechte bei Vaterschaftstests bekommen. Nach einem am Mittwoch vom Kabinett in Berlin beschlossenen Gesetzesentwurf haben Väter demnächst ebenso wie Mütter oder Kinder einen Anspruch auf Klärung der Abstammung. Die Neuregelung sieht vor, dass alle Betroffenen in die genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme der erforderlichen Proben dulden, wie die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries in Berlin mitteilte. Diese Neuregelung war im Februar vom deutschen Bundesverfassungsgericht bis spätestens Ende März 2008 eingefordert worden und muss nun noch vom Bundestag beschlossen werden.

Rechtslage

Bisher kann die Vaterschaft nur im Rahmen einer so genannten Anfechtung geklärt werden. Stellt sich dabei heraus, dass der rechtliche nicht der biologische Vater ist, wird damit zwangsläufig das rechtliche Band zwischen Vater und Kind zerrissen. Ein zusätzliches Verfahren soll nun einen Vaterschaftstest ermöglichen, ohne dass sich daraus zwingend rechtliche Konsequenzen ergeben. Der Mann kann im Rahmen dieses Verfahrens also der rechtliche Vater bleiben, auch wenn er nicht der biologische Vater ist.

Keine zeitlichen Fristen

Der neue "Anspruch auf die Klärung der Abstammung" ist an keine zeitlichen Fristen oder sonstigen Voraussetzungen geknüpft. Wird die Einwilligung von einem der Beteiligten versagt, kann sie unter Umständen vom Familiengericht ersetzt werden. Das Verfahren kann allerdings für eine gewisse Frist ausgesetzt werden, wenn das Kindeswohl auf dem Spiel steht. Als Beispiel nannte Zypries besondere Lebenslagen, wie etwa eine psychische Krankheit des Kindes, Magersucht oder Selbstmordgefahr.

Unabhängig von diesem so genannten Klärungsverfahren bleibt das eigentliche Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft bestehen. Das zweifelnde Familienmitglied hat laut Zypries die Wahl, ob es eines oder zugleich beide Verfahren in Anspruch nimmt. Für die Anfechtung der Vaterschaft gilt auch in Zukunft grundsätzlich eine Frist von zwei Jahren. Die Frist beginnt, wenn der Mann von Umständen erfährt, die ihn ernsthaft an seiner Vaterschaft zweifeln lassen. (APA/AFP)