Paris - Die Kosmetikfirma Garnier, Tochter des französischen Konzerns L'Oreal, ist am Freitag von einem Pariser Berufungsgericht wegen rassistischer Diskriminierung zu 30.000 Euro Strafgeld verurteilt worden. Dem Konzern und der Zeitarbeitsfirma Adecco wurde in dem Urteil vorgeworfen, im Rahmen einer Werbeaktion vorsätzlich keine dunkelhäutigen Hostessen engagiert zu haben. L'Oreal kündigte einen Rekurs im Kassationsgericht an.

"Blau, weiß, rot"

Das Gerichtsverfahren bezieht sich auf das Jahr 2000, als Garnier die Adecco-Filiale Districom in einem Fax damit beauftragt hatte, für eine Produktpräsentation "BBR-Personal" einzustellen. Die drei Initialen standen dabei laut Anklage für "Bleu, Blanc, Rouge" nach der französischen Flagge, was bedeutet, dass die Hostessen nicht ausländischer Herkunft sein sollten. L'Oreal wies den Diskriminierungsvorwurf "kategorisch" zurück.

In erster Instanz war L'Oreal im Juni des Vorjahres von der Anklage freigesprochen worden, allerdings hatten die Staatsanwaltschaft und der zivile Nebenkläger "SOS Racisme" gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Districom-Angestellte Therese Coulange, die sich mit der Rekrutierung des Personals befasst hatte, wurde in zweiter Instanz zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Zwei weitere Angestellte von Adecco und Garnie wurden dagegen freigesprochen. (APA)