50.000 Betroffene
Künftig sind alle Absolventen eines Master- oder Diplomstudiums einer FH "A-wertig". Ausgenommen sind de facto nur Absolventen der Militärakademie in Wiener Neustadt, wenn sie im Heeresdienst bleiben. Hahn schätzte die Zahl der Betroffenen auf rund 50.000 Personen - die derzeit rund 28.000 FH-Studenten sowie die bisher 22.000 Absolventen. Dass der Anteil von FH-Absolventen unter den Beamten merklich steigen werde sei allerdings nicht zu erwarten, meinte der FHK-Geschäftsführer Kurt Koleznik bereits vor einigen Wochen im Gespräch mit derStandard.at.
"A" sagen und auch meinen
Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Posten von derzeit auf B-Stellen sitzenden FH-Absolventen automatisch "upgegradet" werden. In Zukunft können sie sich aber für A-Posten bewerben - bisher wurden sie auf Grund der mangelnden Voraussetzungen bereits im Vorhinein ausgeschieden.
Auch Jungwirth sprach von einer wichtigen Signalwirkung: "Wer A sagt, muss auch A meinen. Man kann nicht sagen, du bist zwar ein Akademiker, aber pekuniär sieht es halt anders aus."
Bachelor-AbsolventInnen ausgeschlossen
Bachelor-Absolventen sind dagegen nach wie vor nicht A-wertig. Dies gilt sowohl für die Universitäten als auch für die FH. Hahn will dieses Thema über ein künftiges Bundesmitarbeitergesetz regeln. Dabei soll für die Entlohnung nicht der formale Abschluss die Grundlage sein, sondern die Stellenbeschreibung.
"Voller Erfolg"
Als "vollen Erfolg bezeichnet SPÖ-Bildungssprecher Erwin Niederwieser die Gleichstellung. Diese sei nicht nur im öffentlichen Dienst von Bedeutung: "Ich kenne sehr viele Unternehmen, die ihr Gehaltsschema nach dem Allgemeinen Verwaltungsdienst ausrichten, sodass diese rechtliche Angleichung zu einer weiteren Aufwertung der FH's führen wird."