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Grafik: Archiv
Im Markenrechtsstreit um Googles E-Mail-Dienst Gmail hat der deutsche Jungunternehmer Daniel Giersch einen weiteren Etappensieg gegen den Internetgiganten verzeichnen können. Die Berufung gegen das Ersturteil, das Google die Verwendung des Begriffes "Gmail" für sein E-Mail-Angebot untersagte, wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht abgewiesen. Das hat Gierschs vertretender Rechtsanwalt Sebastian Eble heute, Mittwoch, gegenüber pressetext bestätigt. Giersch hatte sich die Marke "G-mail" für ein neuartiges Mailkonzept bereits im Jahr 2000 gesichert, lange bevor Google weltweit mit seinem Gmail-Service auf den Markt kam. Eindeutig "Die Rechtslage ist für das Hanseatische Oberlandesgericht derart eindeutig, dass es die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat", erklärt Eble. Allerdings werde Google wohl jedes verbleibende Rechtsmittel, wie die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof ausschöpfen, ist Eble überzeugt. Auch habe Google zumindest schriftlich angekündigt, seinen Mandanten so lange im Ausland zu bekämpfen, bis er die in Deutschland geltend gemachten gerichtlichen Ansprüche fallen lasse, so der Rechtsanwalt weiter. So laufen etwa Klagen von Google gegen Giersch in Spanien, Portugal oder der Schweiz. In Österreich ist das Verfahren Eble zufolge bereits zu Gunsten von Giersch entschieden worden. Keine Änderungen Für bestehende und neue Anwender des Google-Dienstes wird sich zunächst nichts ändern. In Deutschland wurde das Gmail-Logo schon nach dem ersten Urteil durch die Bezeichnung "Google Mail" ersetzt. Auch die gmail.com-Endung der neu vergebenen E-Mailadressen musste der Endung googlemail.com weichen. In einem weiteren Schritt plant der aufmüpfige Jungunternehmer, Google auch zur Änderung der bestehenden deutschen gmail.com-Accounts zu zwingen und die E-Mail-Adressen auszutauschen. Auch den bereits zugestandenen Schadenersatz-Anspruch werde man, sobald das Urteil rechtskräftig ist, geltend machen, kündigt Eble im Gespräch mit pressetext an. Auswirkung "Wir bedauern die heutige Entscheidung des Hamburger Gerichts, sie hat jedoch weder Auswirkung auf unseren E-Mail-Dienst Google Mail noch für seine Nutzer in Deutschland", meint Google-Sprecher Kay Oberbeck in einer ersten Reaktion auf das Urteil. Gegenüber pressetext hält Oberbeck zudem fest, dass Giersch auch nicht die Rechte an der Marke "G-Mail" oder "Gmail" besitze, sondern lediglich Inhaber einer besonders gekennzeichneten Wortbildmarke für ein schwarz-gelbes Logo mit der Aufschrift "G-mail ...und die Post geht richtig ab" sei. Im Verfahren in Österreich habe Giersch zudem eine Unterlassungserklärung abgegeben, mit der er sich verpflichte in Europa - mit Ausnahme von Deutschland sowie den Nicht-EU-Ländern Norwegen, Schweiz und Monaco - nicht unter dem Kennzeichen "G-Mail" oder "Gmail" geschäftlich tätig zu sein, so Oberbeck. (pte)