Prinzipiell besteht bei Reisen im EU-Raum Versicherungsschutz.
Gültigkeitsdatum muss aber unbedingt berücksichtigt werden
Redaktion
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Wien - Wer im EU-Raum auf Reisen gehen will, ist mit der E-Card bzw. deren
Rückseite, der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK), prinzipiell
geschützt. Zu beachten ist aber, ob diese auch wirklich gültig ist. Das
Gültigkeitsdatum richte sich nach der Dauer der Versicherungszeit, teilte Volker
Schörghofer vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger heute, Mittwoch, in
einer Pressekonferenz in Wien mit.
Die EKVK ist im EU-Ausland sowie in Norwegen und der Schweiz gültig. Die darauf
befindlichen Daten sind optisch vom behandelnden Arzt zu lesen - es handelt sich
bei der EKVK um "kein Österreich-Spezifikum", so Schörghofer, sondern um eine
verpflichtende europäische Vereinbarung.
Vor dem Reiseantritt sollte jedoch unbedingt das Ablaufdatum, das rechts unten auf
der Karte abzulesen ist, überprüft werden. Je länger der Karteninhaber in der
Vergangenheit versichert war, desto länger ist auch die EKVK gültig. Ist der Inhaber
jedoch erst seit kurzem versichert, sind anstelle des Ablaufdatums nur einige Sterne
abgedruckt. Das bedeutet, dass die EKVK nicht gültig ist. In diesem Fall muss beim
Krankenversicherungsträger eine Bescheinigung als provisorischer
Ersatz angefordert werden. Auch außerhalb des EU-Raumes muss weiterhin ein
Auslandsbetreuungskrankenschein angefordert werden. (APA)
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