Nach Angaben der ermittelnden Landespolizeidirektion Stuttgart trifft den Hersteller Fakir keine Schuld am Unglück bei dem insgesamt 155 Menschen ums Leben kamen. Das Verfahren gegen Fakir sei aber noch nicht abgeschlossen, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Die drei Gutachten vom Landesgericht Salzburg vor drei Jahren , die zum Freispruch von alle 16 Beschuldigten führten, seien damit allerdings "von unzutreffenden Voraussetzungen" ausgegangen.
Von Produktionsfehler ausgegangen
Das Salzburger Gericht ist von einem Produktions- und Konstruktionsfehler am Heizlüfter ausgegangen, der in die Standseilbahn eingebaut wurde. Für die Stuttgarter Landespolizeidirektion liegt die Ursache in der Auswahl des für Bahnen ungeeigneten Geräts. Das Gerät wurde durch den Einbau in den Führerstand bestimmungswidrig verwendet.
Das Ermittlungsverfahren gegen die zwei Mitarbeiter von Fakir und gegen einen Kunststoffteilerzeuger war von der Staatsanwaltschaft Heilbronn auf Ersuchen der Salzburger Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben worden. Grundlage war eine Strafanzeige der Gletscherbahnen Kaprun gegen Fakir.
Heizlüfter nicht für Fahrzeuge geeignet
Die Heizlüfter-Firma hat bisher jede Verantwortung für das Gletscherbahn-Unglück von Kaprun bestritten. Es sei nicht bewiesen, dass der Heizlüfter in der Standseilbahn tatsächlich von Fakir gewesen sei, erklärte ein Vertreter des Unternehmens. Es wurde auch betont, dass laut Bedienungsanleitung die Heizlüfter nicht in Fahrzeuge eingebaut werden dürfen.
August wird über weiteres Verfahren entschieden