Bild nicht mehr verfügbar.

Nach neuesten Ergebnissen war der Heizzlüfter keine Fehlproduktion, sondern hätte gar nicht in die Fahrerkabine eingebaut werden dürfen

Foto: Reuters/KALLE TOERNSTROEM
Salzburg - An der Seilbahnkatastrophe von Kaprun wurde der deutsche Hersteller des Heizlüfters überraschend entlastet, berichten die "Salzburger Nachrichten".

Nach Angaben der ermittelnden Landespolizeidirektion Stuttgart trifft den Hersteller Fakir keine Schuld am Unglück bei dem insgesamt 155 Menschen ums Leben kamen. Das Verfahren gegen Fakir sei aber noch nicht abgeschlossen, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Die drei Gutachten vom Landesgericht Salzburg vor drei Jahren , die zum Freispruch von alle 16 Beschuldigten führten, seien damit allerdings "von unzutreffenden Voraussetzungen" ausgegangen.

Von Produktionsfehler ausgegangen

Das Salzburger Gericht ist von einem Produktions- und Konstruktionsfehler am Heizlüfter ausgegangen, der in die Standseilbahn eingebaut wurde. Für die Stuttgarter Landespolizeidirektion liegt die Ursache in der Auswahl des für Bahnen ungeeigneten Geräts. Das Gerät wurde durch den Einbau in den Führerstand bestimmungswidrig verwendet.

Das Ermittlungsverfahren gegen die zwei Mitarbeiter von Fakir und gegen einen Kunststoffteilerzeuger war von der Staatsanwaltschaft Heilbronn auf Ersuchen der Salzburger Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben worden. Grundlage war eine Strafanzeige der Gletscherbahnen Kaprun gegen Fakir.

Heizlüfter nicht für Fahrzeuge geeignet

Die Heizlüfter-Firma hat bisher jede Verantwortung für das Gletscherbahn-Unglück von Kaprun bestritten. Es sei nicht bewiesen, dass der Heizlüfter in der Standseilbahn tatsächlich von Fakir gewesen sei, erklärte ein Vertreter des Unternehmens. Es wurde auch betont, dass laut Bedienungsanleitung die Heizlüfter nicht in Fahrzeuge eingebaut werden dürfen.

August wird über weiteres Verfahren entschieden

Der Staatsanwaltschaft in Heilbronn liege der Ermittlungsbericht der Stuttgarter Polizei vor, erklärte deren Sprecherin Michaela Molnar. Der Bericht werde auch Grundlage für den Abschlussbericht des zuständigen Staatsanwaltes sein. Bis Ende August will er entschieden haben, ob das Verfahren eingestellt oder ob etwa Anklage erhoben wird. Bei vorläufiger Bewertung des Verfahrens könne der Heizlüfter-Firma aber möglicherweise keine Schuld angelastet werden, "aber es muss noch alles geprüft werden", meinte Molnar.(APA)