Die Haftstrafe gegen einen Russen wegen Tötung eines Fluglotsen nach der Katastrophe von Überlingen ist erheblich reduziert worden. Das Obergericht des Kantons Zürich senkte das Strafmaß am Dienstag im Revisionsverfahren von acht auf fünfeinviertel Jahre.

Am Schuldspruch der ersten Instanz wegen vorsätzlicher Tötung änderte sich nichts. Der Russe erstach im Februar 2004 den dänischen Lotsen, der zum Zeitpunkt der Flugzeugkollision über dem Bodensee am 1. Juli 2002 allein im Einsatz war.

Frau und zwei Kinder verloren

Das erste Obergerichtsurteil vom Oktober 2005 wurde vom kantonalen Kassationsgericht bereits im Herbst vergangenen Jahres aufgehoben. Beanstandet wurde die Beweiswürdigung seitens des Obergerichts. Neu wurde nunmehr von schwerer Verminderung der Schuldfähigkeit des Russen ausgegangen, der bei der Flugzeugkollision seine Frau und zwei Kinder verloren hatte.

Wegen der Katastrophe sind acht Mitarbeiter der Schweizer Flugsicherung Skyguide wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Störung des öffentlichen Luftverkehrs angeklagt. Die Urteilsverkündung des Bezirksgerichts in Bülach soll am 4. September eröffnet werden. Bei der Kollision eines Passagierflugzeugs der Bashkirian Airline aus Russland mit einer DHL-Frachtmaschine kamen am 1. Juli 2002 insgesamt 71 Menschen ums Leben, darunter 49 Kinder und Jugendliche. (APA/AP)