Die Haftstrafe gegen einen Russen wegen Tötung
eines Fluglotsen nach der Katastrophe von Überlingen ist erheblich
reduziert worden. Das Obergericht des Kantons Zürich senkte das
Strafmaß am Dienstag im Revisionsverfahren von acht auf
fünfeinviertel Jahre.
Am Schuldspruch der ersten Instanz wegen vorsätzlicher Tötung
änderte sich nichts. Der Russe erstach im Februar 2004 den dänischen
Lotsen, der zum Zeitpunkt der Flugzeugkollision über dem Bodensee am
1. Juli 2002 allein im Einsatz war.
Frau und zwei Kinder verloren
Das erste Obergerichtsurteil vom Oktober 2005 wurde vom kantonalen
Kassationsgericht bereits im Herbst vergangenen Jahres aufgehoben.
Beanstandet wurde die Beweiswürdigung seitens des Obergerichts. Neu
wurde nunmehr von schwerer Verminderung der Schuldfähigkeit des
Russen ausgegangen, der bei der Flugzeugkollision seine Frau und zwei
Kinder verloren hatte.
Wegen der Katastrophe sind acht Mitarbeiter der Schweizer
Flugsicherung Skyguide wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger
Störung des öffentlichen Luftverkehrs angeklagt. Die
Urteilsverkündung des Bezirksgerichts in Bülach soll am 4. September
eröffnet werden. Bei der Kollision eines Passagierflugzeugs der
Bashkirian Airline aus Russland mit einer DHL-Frachtmaschine kamen am
1. Juli 2002 insgesamt 71 Menschen ums Leben, darunter 49 Kinder und
Jugendliche. (APA/AP)